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Ausgaben gespart hatte, dem Könige von Frankreich acht Kasernenbauen mußte?
Die katholische Kirche war so sehr auf das Königtum ange-wiesen, daß da eine einzige tiefgreifende Anordnung genügte: DieAppellation (appel cnniuie ä'aduL) vom bischöflichen Gerichte anden ^nn5ei1 souverän von Kolmar wurde verfugt. Im übrigenblieb die Buntheit der altüberlieferten Kirchenverfassung mit ihrenvielen fast selbständigen Gewalten und ihren Privilegien bestehen.Im Elsaß galt nicht das französische Konkordat von 1518, sonderndas deutsche von 1448. Das Straßburger Tomkapitel räumteschon 1687 8 von den 24 Tomherrnstellen französischen Edelleutenein, so ward das Bistum fast ein Erbstück der bretonischen FamilieNohan. Eine Opposition gegen den allerchristlichsten König warnicht zu befürchten; denn der König erschien als der Bundesgenosseund Protektor der Kirche. In die zahlreichen Stifter schob dieNegierung, wenn es anging, Franzosen ein, und zu den Wahlenwurde ein Spezialkommissar entsendet, Jurisdiktion von Vor-gesetzten, die aus Teutschland kamen, war verboten. Zu den Pfarr-stellen, die an protestantischen Orten errichtet worden waren undnur vom Staate Gehalt erhielten, präsentierte der Intendant ihmpassend erscheinende Personen (<2nre3 roMux).^ Vor allem abergalt es, den heranwachsenden Klerus von den rechtsrheinischenUniversitäten abzuziehen, die sie bis dahin zumeist besucht hatten.In Straßburg wurde von den französischen Jesuiten ein Seminarbegründet mit königlichen Freistellen, von denen ein Teil an Fran-zosen gegeben werden mußte; es umfaßte aber nicht alle Kandidatendes Priesterstandes. Die Stellung des durchaus tüchtigen Kleruszum Volke war weit besser als jenseits der Vogesen, und der deut-schen Kultur trug er Nechnung. Aber das Krummsiabregimenthatten sich die Bauern und Pächter nicht zu beklagen; die katholischewie die protestantischen Kirchen trugen den Kauptteil der Sorgender Charitas und des Schulwesens.
Es ist sehr verwunderlich, daß ein so kluger Gelehrter wieAlbert-Petit einem Briefe von Louvois Glauben schenkt, worinder brutale Hugenottenverfolger zusichert, „daß Seine Majestät dieAbsicht hat, daß die Angelegenheiten der sogenannten reformiertenReligion im Elsaß in demselben Zustand bleiben, in dem sie sich
' Vgl. Noffmann, ci^rlez, 1.^13^« au äixkmtiöme Äöcle (1907),4, 140.214