tatsächlich doch zu einem bloßen Titel und zwei Ehrenvorrechten desBischofs von Straßburg zusammengeschmolzen war.
So kam am 13. September 1646 der Priiliminarvertrag zu-stände. Der Artikel, der im Kern auf einem kaiserlichen Auf-satz vom 31. August beruht/ wurde im wesentlichen unver-ändert in das Friedensinstrument aufgenommen. Sein Inhaltist folgender:
„Der Kaiser, das gesainte Haus Österreich wie auch das Neichtreten an Frankreich ab: Vreisach, die Landgrafschaft Ober- undAnterelsaß, den Sundgau, die Landvogtei der zehn Neichsstädtemit allen dazugehörigen Dörfern und Nechten. — Die Abtretungsoll derart geschehen, daß die gesamte Landgrafschaft beider Elsaßund des Sundgaues sowie die Landvogtei der zehn Städte und ihreDependentien ohne jeden Vorbehalt mit aller Gerichtsbarkeit undOberhoheit mit der Krone Frankreichs vereinigt werden. — Dochsoll der allerchristlichste König gehalten sein, nicht nur die Bischöfevon Straßburg und Basel, sondern auch die übrigen reichsunmittel-baren Stände in beiden Elsaß, die Äbte von Murbach und Lüders,die Äbtissin von Andlau, das Venediktinerkloster Münster imGregoriental, die Pfalzgrafen von Lützelstein, die Grafen und Frei-herren von Hanau, Fleckenstein und Oberstein sowie die ganzeunterelsässische Ritterschaft und auch die zehn von der LandvogteiHagenau abhängigen Neichsstädte in derselben Freiheit und indemselben Besitz der Anmittelbarkeit gegen das römische Neich,dessen sie sich bis dahin erfreut haben, zu belassen, so daß er keinerleikönigliche Oberhoheit darüber hinaus über sie beanspruchen kann,sondern sich mit den Nechten zufrieden gibt, die das Haus Osterreichbesessen hat und die durch diesen Vertrag an Frankreich abgetretenwerden. Doch soll durch diese Erklärung das oben bewilligte Nechtder Souveränität nicht geschmälert werden." ^
Bei der Bedeutung der Sache gebe ich den Text der wichtigstenParagraphen des definitiven Friedens mit Bezeichnung der Ab-änderungen gegenüber dem Präliminarvertrage. Was der erstere
^ Wer die Schuld an dieser höchst mangelhaften Redaktion trägt,bleibt zweifelhaft. Man würde zunächst an den Juristen Dr. Isaac Volmardenken, er hatte an der Spitze der Ensisheimer Negierung, dann der Inns»brucker Sostammer gestanden, war also unter den Kongreßgesandten dersachlich am besten Unterrichtete. Aber er war gegen die Abtretung und standzu dem leitenden Gesandten Trauttmannsdorff in vielfachem Gegensatze.
2 von Meiern a. a. O. 3, 724.
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