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Frankreich und das linke Rheinufer
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alt war und der katholischen Kirche noch gar nicht angehörte, denBischofsstab erhielt, vielmehr kam er an den alten Kardinal Givry,der kraftvoll die Selbständigkeit zu behaupten suchte. Doch dieFranzosen besetzten bald nach 1552 einige bischöfliche Städte, 1603wurde den Bischöfen verboten, die Neichsmatrikularbeiträge zuzahlen, um die gleiche Zeit wurde die Appellation an das Reichs-kammergericht zu Speier untersagt, man mußte sich an das 1602 inMetz eingerichtete Parlament wenden. 1609 sollte die Huldigungder Untertanen des Bistums Metz erzwungen werden, sie erfolgteaber erst nach dem Tode Givrys (1613)." In Toul wurde erst 1609ein französisch gesinnter Bischof gewählt. In Verdun versuchtenoch der 1622 zur Negierung gekommene Bischof Franz vonLothringensein Absehen auf das Reich zu richten"^

Auf Grund seinesNeichsvikariates" über die geraubten dreiReichsstädte hatte König Heinrich II. die Dreistigkeit, Anteil anden Veratungen der Reichstage zu fordern, fand aber für diesesungeheuerliche Verlangen keine Gegenliebe.^ Erst der WestfälischeFriede erkannte die Abtretung der geraubten Städte und Bis-tümer an.4

l Jahrbuch der Gesellschaft f. lothr. Geschichte und Altertumskunde,5, 188 ff., 10, 153 ff. und 19, 464.

^ Nitter, Deutsche Geschichte im Zeitalter der Gegenreformationund des Dreißigjährigen Krieges, 3, 402.

' Nitter 1, 94 f.

- 'Der Atlas der (^mdliä^e Noäern Histoi^, Vlatt 11, gibt die dreiBistümer für die Zeit vor 1559 bereits an Frankreich.

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