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Frankreich und das linke Rheinufer
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Die Wegnahme von Metz, Toul und Verdun.

1552.

Lage Lothringens. König Heinrich II, und die deutsche Fürftenverschwö-rung. Schwierigkeiten. Vertrag von Chambord. Wahre und an-gebliche Teilnehmer. Strahburg. Die Memoiren Vieillevilles «inNoman. Die drei Städte, nicht die Bistümer. Französischer Über»fall trotz Iusicherung der Neutralität. Toul. List und Verrat beider Einnahme von Metz. Verdun. Iug ins Elsaß. Haltung Straß»burgs. Karl V, vor Metz. Ausdehnung der französischen Gewalt auf

die Vistümer.

^^rankreich war seit dem Anfalle der burgundischen Erbschaft<_) an die Habsburger im Norden und Osten, von der Nordseebis zu der savoyischen Landschaft Vrefse an der Saone von Habs-burgischen Gebieten im Bogen umschlossen. Darin gab es nochimmer die Lücke, die das Herzogtum Lothringen und die zwischenseinen Bestandteilen liegenden Gebiete der drei Vistümer Metz,Toul und Verdun ausfüllten. Das Haus Lothringen befand sichrechtlich in derselben Lage wie einst die Vurgundischen Herzöge; inlangsamer Entwicklung hatten sie für einzelne Gebiete die Lehns-abhängigkeit von Frankreich anerkennen müssen.

Nach dem alten politischen Gesetze, daß der locuL rninoii^reziLtentiae die besten Erfolge verspreche, hatte Frankreich hierbei seinem Ausdehnungsdrange, dem keinerlei Recht zur Seitestand, die ersten großen Erfolge. Im Jahre 1552 gelang KönigHeinrich II. die Wegnahme der drei Reichsstädte Metz, Toul undVerdun.

Die französische Tarstellung, welche jetzt wohl am meisten ge-lesen wir,d, ist die von Lemonnier in der Hiä^oire cle Trance vonLavifse; während des Krieges haben auf Grund dieser und andererfranzösischer Bücher deren Meinung an die breitere Öffentlichkeitgebracht und ihre Fehler und Entstellungen noch vergröbert Vabelon,Triault u. a. Die deutsche Literatur heranzuziehen, ist den HerrenFranzosen nicht in den Sinn gekommen/

' Wie aus dein folgenden sich ergeben wird.

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