kanates Mezieres), der pa^uä Nc>3«ine!i8i3 (— Dekanat Mouzon)und der p^u8 Vu1coineii8i3 (Dormois ^: drei Dekanaten), damitwurde der vorspringende Winkel beseitigt. Dem Westreiche sielenzu die civit2,t,e3 ^urnacenLium (Toornick), ^tiÄd^tulii (Arras),Veroin2,nänc>ruin (Vermandois), der Sauptteil der civit23 K,e-inorum, die civitHteL 02t3,lÄurioluin (Chalons) und I<inFomilii(Langres), von letzterem wurde allerdings der paßus LÄLiniacuL(— einem Dekanate) wie es scheint dem Mittelreiche zugewiesen,ob sofort, ist zweifelhaft. Diese Grenze ergab keinen geraden Zug.^Sie hebt an bei der Scheldemündung, folgt diesem Flusse bis zurSüdgrenze des MZuL Ostrebant.^ Dem 92313 HainÄUZ (Senne-gau) des Mittelreiches ist der sich als eine Spitze nach Westenvorschiebende p^us (^ineraceiiLiZ (Cambresis) vorgelagert. Anseinem Südrande entlang wendet sich die Neichsgrenze direkt nachOsten zur Maas, die auf eine ganz kurze Strecke dann die Grenzebildet. Diese wendet sich dann in manngifachen Biegungen demSüden zu, so daß die Aisne zweimal überschritten wird und derArgonnenwald mit den Pässen von Grandpre und Clermont beiLothringen blieb. Diese gebogene Südrichtung endet an der Süd-westecke des x»g,FU8 0änrne23i8 (Ornois), der an die pazi?erten3i8und VulunienLiL des Westreiches anstößt. Auf kurze Entfernung nimmtdie Grenze eine Richtung nach Osten, sie läuft später zwischen dempÄ^NZ 3uenr.en3i8 und dem 92,3113 La8ini3,cu3 (Vassigny) hindurch,der allerdings in den Tagen vor dem Vertrage von Meersen (870)als zum Mittelreich gehörig durch die ^,nna1e5 Lertiuiaui bezeugtist.2 An dem Punkte, wo die vier pazi 3«1ecen8i8, 3uenteii8i8(Saintois), ?olt,en3i8 und LZHiniacuZ und die drei civit,2t,e8 Toul, <Langres und Vesa«9on auf der Wasserscheide von Maas undNhonegebiet zusammenstoßen, wendet sich die Grenze nach Südenund interessiert uns hier nicht weiter.
Dem Grenzzuge liegen keineswegs nationale Gesichtspunkte zu-gründe. Der weite Vereich der civiw8 ^c>ru3,ceii8i8 mit seiner ger-
W
l I^on^non, riauclie II., Wie Karte der gallischen civitatez im be-treffenden Vande des (^orpuz inscriptionum I^tinarum ist noch nichterschienen, vielleicht bringt sie Abweichungen.
' Vei Gent gehörte links der Scheide das Kloster St. Vavon zumReiche. V and er lindere a. a. 0.1, 39 ff. Dagegen Lot vgl. unten.
° Diese Sonderbarkeit, daß auch ein Gau des Bistums Langres zuLothringen gehörte, ist auch Wohl durch Parisot, 1^5 ori^inez 6e!a Haute-I.c>ll2ine (1909), S. 120, nicht völlig aufgeklärt.
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