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114Achtesinductus sit, qui transegit, nisi specialiteretiam de dolo transactum sit: actione scili-cet de dolo mota, & sopita per transactionem. Vult enim in summa actionem turelaeposse extingui per transactionem: ita ut situtor transegerit, non visis rationibus libe-ratus plenissime intelligatur, nisi dolo in-duxisse minorem probetur, ut transigeret.Nun mag aber eines theils für ein Betrugund Argelist nicht angesehen werden, daß derBeklagtinnen verstorbener Ehemann die dreyeingeklagten Posten bey der Rechnung nichteingeführet, anerwogen sothane Posten sichlange so hoch nicht erstrecken, als weit beyAblegung der Rechnung die Ausgaben den Em-pfang überstiegen. Mithin hatte der Vor-mund dieselben geflissentlich zu verschweigennicht nöthig, noch wurde er die 230 Rthl.nachgelassen haben, fals er seine Pflegbefoh-lenen zu hintergehen, und zu vervortheilenwäre gesinnet gewesen. Wann man auch an-dern theils die Auslassung der dreyen Posten sogar für gefährlich, und betrüglich halten wolte;so mögte jedannoch die Actio de dolo denenKlägern dermalen um so weniger zu stattenkommen, als dieselbe schon längstens verjäh-ret. Bekennt ist es nemlich, daß vorerwehnteKlage innerhalb zwey Jahren von Zeit desausgeübten Betrugs anzurechnen eingeführet,und angehoben werden müsse, wie solches.L..