105Stück.VIII.Von den in die Vormundschaft-Rechnung nicht eingeführtenPosten.§. 1.Der verlebte Doctor N. ist derer minder-jährigen M. Vormund gewesen, unddemnach im Jahre 1746. seine Vormund-its Rechnung abgeleget. Wobey da sichen, daß von dem Vormunde 286. Rthl.ausgegeben, als empfangen, mithin dieefohlenen sothane Summe zu ersetzeng seyen; so hat obernennter Vormunddie mindeste Ursache anzuführen, 230.nachgelassen, so dann die minderjährigenumselben nur 56. Rthl. vergütet, und ent-§. 2.dieser Berechnung und Vereinbah-es, so lange der Doctor N. gelebet,hin verblieben, nach dessen erfolgtemben aber von denen erbgenahmen M.ten Nov. 1758. wider die hinterlasseneeingeklaget worden, daß der gewe-Vormund, und nunmehro verstorbeneDoc-G 5
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