282 13- Abschnitt.
Dreizehnter Abschnitt.
Regeln für Personen, die nicht Herren vonihrer Zeit sind.
Galen giebt den Staatsmännern und Gelehr-ten, welchen die Geschäfte ihre Zeit zu sehr wegneh-men, folgende drei Regeln:
Die Erste: dergleichen Personen sollen nacheinem außerordentlichen Geschäfte, oder nach ange-strengtem Nachdenken, spärlicher leben, als sie sonstgewohnt waren, und er beweißt dieß mit seinereignenErfahrung, indem er, wenn er jemals mit Geschäf»ten sehr überhaust oder sehr ermüdet gewesen wäre,sich der einfachsten Kost, die er nur gekannt, und ge-meiniglich blos des eitlen Brods bedient hätte; undob dieser große Arzt seine sirenge Enthaltsamkeit gleichnicht jedermann als eine unfehlbare Regel vor-schreibt; so besteht er doch darauf, daß Personen, diesich sehr ermüdet oder durch Arbeit entkräftet hätten,sich einer einfachen und ganz leicht zu verdauendenKost bedienen sollten.
Die zweite Regel besieht blos darin: Geschäfts,männcr und Gelehrte sollten ihre Kost ganz schlechtund einfach einrichten. und nur solche Speisen wäh,len, die leicht zu verdauen sind.
Und die dritte Regel enthält den wohlmei-nenden Räch, ,czs sch selche Männer, die unabläs-sig mit Geschäfte!', oder gelehrten Arbeiten überhäuft
sind,