Neuntes Stück.99§. 2.Als die übrigen Mitglaubiger dieses in Erfahrunggebracht, und des andern Tages, nemlich den 27.August bey dem Gerichte angezeiget, sodann einenZuschlag auf die hinweggenommenen Tücher gebe-ten; so ist zwar von vorbemeldtem Johann B. dieErklärung geschehen, daß er die 18 Stücke Tuchszum Dienste sämtlicher Glaubiger empfangenhabe. Selbige ist aber von den übrigen Glaubi-gern für hinlänglich nicht gehalten, sondern stets-hin darauf angedrungen worden, daß der JohannB. die Tücher herausgeben sollte.3.Während dieses Handels hat der gemein-same Schuldner sich hiehin gewendet, und um Mit-theilung eines vierjährigen Ausstandes gebeten.Worauf, da er ein Schreiben um Bericht erhielte,und dadurch einen mittlerweiligen der Sache Still-stand bewürkte; so fand er demnach Gelegenheit mitseinen mehresten Glaubigern am 17. Sept. 1760sich dahin zu vergleichen, daß zu Zahlung derSchuld ein vierjähriger Ausstand verstattet, undwährend dieſer Zeit keine Zinſen laufen, nach de-ren Verlauf aber jedes Jahr ein vierter Theil desCapitals, und nach dem vierten Jahre, mithin mitAnfang des fünften Jahrs, und so weiter die Zin-sen mit fünf vom 100 bis zu völliger Ablage sollenentrichtet werden.G 2§. 4.
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