Erstes Stück.die Strafgelder einzuziehen, die bey hiesigem Hes-rathe am zweyten Dec. 1761 erlassene Verordnungihres Inhalts zu bestätigen, und der Revident indie dahler aufgegangene Kosten nach rechtlicher Er-mäßigung fällig zu ertheilen seye.II.Von Antheilung eines Schatzguts.§. 1.Johann P. hat sich mit Anna Christina K. ver-heyrathet, in die Ehe ein Gut zu P. genennteingebracht, drey Kinder, namentlich Anna Ca-tharina, Ludger und Peter, gezeuget, und mit Hin-terlassung der drey Kinder, wie auch der Ehefraudas Zeitliche verlassen.§. 2.Darauf hat die Wittib sich mit Henrich G.tur zweyten, sodann mit Johann Rütger R. zur drit-ten Ehe begeben, und mit selbigem am 22 August1744 eine Heyrathsverschreibung errichtet, worinnen§. 4. 5.
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