360 Zwanzigstes Stuck.weit mehr gelten, und Statt finden müssen,als die dunckelen, und unzulänglichen Beweisthümer des Magistrats.§. 23.dafWannenhero unvorgreiflich schliesse,diedie nachgeſuchte Reſtitution abzuſchlagenStrafgelder einzuziehen, und der Magistratund Eingepfarrte zu H. in die aufgegangenenKösten, wie auch in 12. Goldgülden wegender allzu leichtsinnig gebettenen Restitutionfällig zu ertheilen seyen.N DE.*—Innhalt
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