339Stuck.dann der Pfarrherr A. einen grossen Theil derstrittigen Mauer aufrichten lassen, anbey diePfarrey mit dem Stifte zu H. vereiniget, unddaher das Stift collator, & decimator,mithin das Pastoral Haus zu erbauen schuldigund übrigens unerweislich wäre, daß â tem-pore incorporationis ecclesiae parochialiscum collegiatà die Pfargenossenen zu Her-stellung, oder Verbesserung des PastoralHauses etwas beygetragen hätten, vielmehrdie alten Acten vom Jahre 1575. bewehreten,daß das Stift solche Kosten, und Last sich ha-be aufladen lassen.. 3.Hierüber geriethen beede Theile in eine or-dentliche Rechtsirrung, zu deren AbhelfungBeamten zu H. am 24 Merz 1745. ferneraufgetragen wurde, mit Zuziehung zwey ver-eideter Werksverständigen den Augenscheinein= und selbige darüber: ob die Mauer garnicht, oder doch nicht anders, dann mit gros-sen Kosten herstellet werden könne, eidlich zuvernehmen, so dann das Protocoll sammt ei-nem zumachenden Ueberschlage der erforderli-chen Kosten anhero einzuschicken.§. 4Nach eingeschicktem Protocoll, und verhan-deltem weitwendigen Schriftwechsel wurde am12. Merz 1746. nicht nur denen Beamten zuH.3 4
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