Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
291
Einzelbild herunterladen
 

Fünfzehntes Stuck.293XV.Voneidlich aberkennten Merkzeichen,§. 1.Am 1. Julius 1757. stellete Gabriel S. beydem Gerichte zu H. vor, daß er die vonseinem Oheimen Henrich C. herkommenden,und von der Gemeinde zu S. dem Johann M.,und Reiner G. im Jahre 1731. erblich ausge-thanen zwey Morgen Landes wieder einzuziehengesinnet, und umwillen die Besitzere darinnennicht gehehlen wollten, die Gelder gerichtlichzu erlegen bereit wäre.2.Hiewider wendeten die Beklagten ein, daßder Henrich C. wegen schuldiger Steuren seinLand verlassen, und sich dessen freywillig, ewig,und erblich begeben, daher die Schöpfen mitBewilligung des Henrich C. sothane Ländereydem Theodor M., dem Peter S., dem Theo-der K., dem Wilhelm G., dem Peter H.,und Reiner G. für die laufenden ChurfürstlichenSteuren, und Lasten am 4. Julius 1731. erb-lich überlassen, und der Richter diesen Ueber-trag genehmet, bestättiget, und die Ankäufe-te gehandhabet hätte.§. 3T 3