286Vierzehnteslungen zu finden, welche dem im Jahre 1741errichteten Buche unmöglich haben eingetragetwerden können? Wer wird dannenhero dieseDurchstriche, Abänderungen, und verschie-denen Aufzeichnungen für böse, und schädligVerfälschungen ausgeben, und anfertigen.Gewislich Niemand, dann ſolche, wovon beyKORNMANN in Linca amoris Cap. IV. p.69.zu lesen:Non audet stygius Pluto tentare,audet,Effraenis monachus, plenaque frauanus.§. 23.Wann nun aus diesem allen zu klarengen lieget, daß die zu einer sträflichen Verfschung nach denen Rechten erforderet werdendeStucke dahier abgängig, ja so gar deswider die Inquisiten nicht einmal ein ge-deter Verdacht obhänden, vielmehr allger Verdacht durch eigene des LanddeckBeweisthümer vollkommen abgelehnet seyeist nunmehro die Urthel zwar leichte abzusaßengleichwohlen aber in betref derer Kosten vorläufig annoch zu untersuchen, was fürRolle der Landdechant bey der Sache gespielthabe.
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