Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
269
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271Stuck.wisse Person einer boshaften, und schädlichenVerfälschung zu beschuldigen, und zu verdam-nen seye.§. 16.Das bis dahin angeführte ist an, und fürsich selbst zwar hinlänglich genug die Inquisi-ten in obangeregtem Stücke von dem Laster derVerfälschung loszusprechen. Um jedoch demLanddechanten beede Ohren zu geben, und sel-bigen dadurch seines Frevels desto stärker zuüberführen, will ich demselben Schritt vorSchritt getreulich nachfolgen, und, so viel esdie Kräften nur gestatten, die ganze Laufbah-ne des vermeintlichen Beweises vollenden.Derselbe nimmt erstlich für bekennt auf, undan, daß ihme aus der Stiftung des Peter D.,und Ormes S. drey, und aus der Stiftungdes Jacob D. zwey Rthlr. gebühren. Sodann führet er aus der Beylage sub Lit. S. an,daß die Agnes B. im Jahre 1712. zu derDonnerstägigen Meesse 25. Rthlr., desgleichenApollonia W. im Jahre 1724. ebenfalls25. Rthlr. vermachet, und gegeben hätte. Die-semsetzet er ferner hinzu, daß vernlög dererBeylagen sub Lit. O. & T. 25. Rthlr. bey derChristina P. und 25. Rthlr. bey der Clara F.tentbar ausstünden, und jegliche 25. Rthlr.jährlichs 1. Rthlr. zinseten. Hieraus machtendlich den Schluß, daß, gleichwie dieStiftung mit einer Hauptsumme von 50. Rthlr.und