226Zwölfteszu entrichten. Und endlich hat selbigerLasten, wie sie immer Namen haben,undkunftighin kommen werden, abzutragen.des Endes bey guten Zeiten wenigstens 10.und bey jetzigen leidigen Kriegeszeiten gewi-lich 40. bis 50. Rthlr. jährlichs auszugebenNehme ich nun dieses alles zusammen,rechne für Pfacht 80. für Zinsen nur 51.für die übrigen Lasten nur 10. Rthlr.;chen solche drey Posten schon eine Su-von 141. Rthlr. aus. Mithin ist ganzgreiflich, daß zwischen dem Kaufgelde,derjenigen Summe, welche der Revidentlichs entrichten muß, keine billigmäßige Eheit seye. Dann kan das verkaufte Gutlichs 141. Rthlr. beybringen; so ist dasmehr, dann zwey, ja ich darf sagen, viertsend Rthlr. werth; anerwogen bekennter?sen in hiesigen Landen so gerechnet, undAnschlag gemachet wird, daß derjenigewohl stehe, welchem das anerkaufte Gutvom hundert zinset. Wann dahingegenGut nicht so viel, noch ein mehreres,die üblichen Zinsen von dem Kaufgeldelich drey, oder vier vom hundert, mithinoder 80. Rihlr. beybringen kan; so hätteRevident jährlichs noch 61., oder 8c. R.aus dem Seinigen zuzusetzen. Fölglich ist daselbe entweder durch den Verkauf, oderdurch die Pfachtung übermäßig verletzet,eben darum nicht ganz ausser Acht zu stellenund bey Seiten zu setzen, wann der Revidhaupt-
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