Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
182
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182NeuntesIX.VonBegehrung der Erbschaft.§. 1.Erbgenamen des Johann D. haben am-April 1759. gerichtlich angezeiget,die Erbgenamen des Jacob D. zwanzig Ma-gen Landes besitzeten, welche niemals ge-let, mithin annoch gemeinschaftlich, und dasum ihnen als ihres Erblassers, und Grosvaters Johann D. Antheil anzuweisen, und al-zutretten wären.2.Wogegen als die Beklagten einwendetendaß derer Morgen nicht zwanzig, sondern mitzehn wären, welche ihr Grosvatter Jacob Tvon seinen Miterben, namentlich Johann?colas, und Anton D., so dann Godfriedbereits am 6. Febr. 1671. gekaufet auch würklich bezahlet, und demnach jederzeit ruhig be-sessen hätte; so haben die Klägere die Wahrheit, und Richtigkeit des Kaufbriefes angefertiget, und dadurch ihre Klage zu befestigetgetrachtet.§. 3