Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
163
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163Stuck.rium der Zeit noch unerörtert gewesen wäre;zumalen die dermalen verlüstigten Acten aus-weis der am 13. Julius 1718. abgelesenen Re-lation annoch der Zeit, nemlich im Jahre 1718.mithin vielmehr im Jahre 1705. obhanden ge-wesen, auch nicht zu vermuthen, daß die com-missio liquidandi ohne Einsehung derer Actenerkennt worden seyn solle.27.Zum andern ist von dem Freyherrn JohannAlbert von H. ein am 22. Decemb. 1728. aus-gestelltes Zeugnüs beygelegt worden, worin-nen der Verwittibten Freyfrau von H. ehema-liger Sachwalter N. Therick angibt, daß dieVerwittibte Freyfrau von H. ihn um die ver-glichenen 1300. Rthlr. einzuklagen verschiede-nemalen ersucht, und er darauf vorgestellt,daß dieselbe, und deren Erben von wegen desdem Freyherrn Georg Friederich von B. durchdie Urthel vom Jahre 1689. zuerkennten Ge-nusses ein weit mehreres schuldig wären. Einwelches von der Würkung gewesen, daß dieVerwittibte Freyfrau von H. die übrige Zeitihres Lebens weder ihme desfalls zugeschrieben,noch auch seines Wissens an dem Johann Al-bert Freyherrn von H. eine fernere Ansprachegemachet hätte. Diesem unbeschworenen Zeug-nisse will ich eben den vollkommensten Glaubennicht beymessen, gleichwohlen bestättiget das-selbe um so stärker die Vermuthung, daß daseinge-L 2