147Stuck.drücklich zu reserviren, dann die expensae li-tis aus bewegenden Ursachen zu compensirenseyen.4Wider diese Urthel ist von denen Beklag-ten am vierten Octob. die restitutio in in-tegrum ob noviter reperta instrumenta ein-geführet, dieselben auch am 20. Novemb. 1691.zu Ausschwörung des Eydes zugelassen, nachausgeschworenem Eyde der libellus implora-tionis am 22. des nemlichen Monats commu-nicabel erkennt, dawider von der Wittibe desim Jahre 1691. verstorbenen Georg Friede-rich Freyherrn von B. am 22. Febr. 1692. einecontradictio übergeben, so dann selbiger vonden minderjährigen erſter Ehekinderen desChriſtian Arnold von H. welcher die Wittib desGeorg Friederich Freyherrn von B. im Merz1672. geheyrathet und ohne Kinder aus derzweyten Ehe zu erzielen überlebet, eine fernerecontradictio am neunten Jenner 1694. hin-zugefüget, und es dabey ohne weitere Hand-lung belassen worden, wovon hierunter gehö-rigen Orts ein mehreres zu erwehnen.§. 5.Mitler weile haben vorbesagte minderjähri-gen Kinder des Christian Arnold Freyherrnvon H., oder vielmehr dererſelben VormundFreyherr Johann von H. am 15. April 1693.vorgestellt, was massen nach der lub Lit. A.bey-K 2
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