Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
77
Einzelbild herunterladen
 

Stuck.Ueber dies ist dasjenige, so die Impetrantinnaus dem Kaufbriefe zu ihrem Vortheile an-führen will, nicht von der Gattung, oder Ge-rechtsame des Besitzes, sondern von dessenGehabung, denen Zubehörigkeiten, und de-nen Gränzen zu verstehen, wie solches nach-folgende Worte des Kaufbriefes sattsam zuerkennen geben "Fürs erst haben Hochwohlgemelte verkaufenden Eheleute ihre allingefreyadeliche im Amt C. gelegene Ländereysammt darzu gehörigen Wiesen mit allenGerechtigkeiten, Grundpfachten, und Pri-vilegien, wie selbiges in seinem Bezircke,Fuhren, und Pfählen gelegen, der Frey-herr Verkäufer, und dessen Vorfahren sel-bige Länderey besessen, und verpfachtethaben, und die Pfächter solche bis dahinpflügen, und einhaben, nichts davon ab-noch ausbeschieden allerdings adelich frey 2c.verkauft, überlassen, cedirt, und abgetret-ten.§.Bis dahin gehen die Beweismitteln, wo-von ich oben erwehnet, daß sie nicht in aller-mindesten erheben. Diejenigen hingegen, de-rer die Impetranten sich ferner bedienet, seyndvon grösserm Gewichte, und zu derer gründ-licher Beurtheilung vor allem zu bemerken,daß nach buchstablichem Innhalte des Kauf-briefes die Verkäufere versprochen, und gelo-bet haben, nicht allein die verkaufte Länderey,adeli