Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
51
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Stuck.51Alexandrum Freyherrn von R., meinen viel-geliebten Herrn Bruder, und den Hoch-würdig= Hochwohlgebohrnen Herrn FranzFreyherrn von F., der hohen Domstifter.Hildesheim, und Paderborn Dom= undCapitular=Herrn, meinen vielgeliebten HerrnVetter gegenwärtige Eheberedung nebst unszu unterschreiben, und zu versiegelen ersucht,und erbetten, welches dann auch sie obge-melte Herren Vätter, Bruder, und HerrenAnverwandte auf unseres Begehren gernegethan haben, so geschehen Andern Theilshat auch die Odilia Godefrida nicht zum Bestendes Vatters, sondern (wie die Heyrathsver-schreibung in dürren Buchstaben erwehnet)zum Vortheile ihres Bruders Ambrosius Ale-xander Freyherrn von R., und dessen ehelicherLeibeserben verziehen, mithin der Vatter andem Verzichte nicht den mindesten Theil zu neh-men. Etenim renunciatio prodest solum ei,cui facta est, non aliis.SURDUS Decis. 209. num. 10.Woraus dann weiters folget, daß zur We-senheit, und Gültigkeit der abgegebenen Er-klärung die Zuziehung, und Einwilligung desVatters keineswegs erforderlich gewesen, inmehrerm betracht, daß der Sohn ohne Zu-thuung, und Genehmhaltung des Vatters desganzen durch den Verzicht erhaltenen Rechtssich begeben, quippe cum alia sit regula ju-D 2ris