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Zur geschichtlichen und landeskundlichen Bibliographie der Rheinprovinz
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Werk als thatsächlich erschienen nachgewiesen Avird, ohne in einerBüchersammlung ermittelt werden zu können; solche Ausnahmensind stets als solche zu kennzeichnen. Demnächst muss bibliographischeGenauigkeit und Vollständigkeit als ein wesentliches Erfordernissfür die Verzeichnung der Bücher in Anspruch genommen werden;vor allen Titelkürzungen, die nicht unbedingt geboten sind, istentschieden zu warnen; den Unterschied in der praktischen Brauch-barkeit alter, mit übertriebener Sparsamkeit angelegter Bücher-verzeichnisse und moderner, zuverlässiger bibliographischer Katalogezu beobachten hat Verfasser dieses bei seinen Berufsarbeitenschon oft Gelegenheit gehabt. Am zweckmässigsten wird dieKatalogisirung sich an die Praxis einer der grösseren RheinischenBibliotheken anlehnen; wenn in dieser Beziehung die Vorschriften derKölner Stadtbibliothek') in erster Reihe empfohlen werden, so ge-schieht es lediglich, weil sie sehr ausführlich sind und weil sie bei derbibliographischen Verzeichnung der sehr ansehnlichen RheinischenAbtheilung dieser Bibliothek ihre Brauchbarkeit erwiesen haben.Jedem einzelnen Titel ist die Angabe der von dem Bearbeiterfestgestellten Fundstätten des betreffenden Stückes beizufügen, umdem Werke seine praktische Verwendbarkeit als Katalog zu sichern.Mit der bibliographischen Bearbeitung eine Kritik der einzelnenWerke zu verbinden wie dies u. a. bei den Jahresberichten derGeschichtswissenschaft, dem Zwecke dieser Publikation entsprechend,geschieht ist im Allgemeinen überflüssig; wo dagegen weder

] ) Abgedruckt in den Veröffentlichungen der Stadtbibliothek Heft 1S. 5771, Heft 2 S. XIVXVI und im Centralblatt für BibliothekswesenJahrg. 2 Heft 1 S. 13-.