meidungen entgegen gehalten würden, die man nicht, widerlegen könnlejweil eine genaue Uebereinstimmung im Sinne des Patentgesetzes ohneeinen neuen technischen Effekt vorlüge. Da sich sehr viele Erfindermit unseren Problemen befassen, ist es nicht zu vermeiden, daß manIhnen leicht von dieser oder jener Seite zuvorkommen kann, wenn Siedie Arbeit nicht mit wirklichem Eiter sofort aufnehmen,
Ist man Ihnen unseres Wissens zuvorgekommen, so begründen wirunsere ablehnende Stellungnahme stets ausführlich. Natürlich ist esauch möglich, daß sich verschiedene Erfinder mit derselben Aufgabebefassen und zu ganz verschiedenen Lösungen kommen, die alle >;.$,>.sondere Vorzüge haben, so daß es sich wohl lohnt, mehrere Lösungen zuverwenden, ebensogut, wie verschiedene Wege nach Rom führen.
Bezüglich der Ihnen .entstehenden Kosten für die Patent-anmeldung einer Erfindung beim Kaiserlichen Patentamt, sobesorgen wir Ihnen eine solche durch unsere ausgedehnte Spezial-abteilung je nach Umfang der Arbeiten zum Preise vonMark 35 bis 180.
Eine deutsche Gebrauchsmusteranmeldung stellt sich eben-falls je nach Umfang der Arbeiten auf Mark 25 bis 85.
Eine Patent- mit ev. Gebrauchsmusteranmeldung kostetebenfalls je nach Ausdehnung der Arbeiten ca. Mark 50 bis 250.
Eine" Waren- oder Wortzeichenanmeldung beläuft sich jenach den Vorarbeiten auf Mark 50 bis 150.
Man kann eben diesbezüglich hei der Anmeldung von Schutz-rechten vorher keine bestimmte Preise angeben, weil die zugehörigenAusarbeitungen zu verschieden sind und natürlich eine einfache Nadelmit viel weniger Unkosten für eine Unterschutzstellung hergerichtet wer-,den kann, wie irgend ein Maschinenmodell.
Auf jeden Fall berechnen wir Ihnen stets kulanteste Preise beiGarantie erstklassiger Arbeit.
Eine österr. Patentanmeldung stellt sich nach vorherigerAnmeldung des deutschen Patentes auf ca. Mark 85 bis 190.
Für alle übrigen Auslandspatente geben wir Ihnen auf Anfragestets eine ausführliche SpezialOfferte, da wir.ohnedies, sofern Sie Interessean einer großzügigen Ausbeutung haben, diese Angelegenheit mit Ihnenje nach Lage des Sonderfalls zu erörtern hätten.
An der Verwertung durch uns nachgesuchter Schutzrechte be-teiligen wir uns gegen eine mäßige, von Fall zu Fall festzusetzendeProvision, ohne jeden Kostenbeitrag für den Erfinder, während wir fürdie Verwertung der durch andere Büros angemeldeter Schutzrechtestets einen -j^KttttU yifray-verlajiyen, um uns tkeji^Littoi'i«! verschaffenzu können, das wir für eine erfolgreiche Verwertung nötig haben. Dennohne Prima-Unterlagen kann man ebenso wenig ein Schutzrechtgünstig unterbringen, wie der. Kaufmann im gewöhnlichen Lebenohne Warenprobe imstande ist, Waren abzusetzen. Die Kostender Unterschutzstellung von Erjjnjjungen gehen in allenFällen zu Lasten des Erfinders, aaaer letzten' ja auch «bis volleAnrecht allein auf die Erfindung hat und wir uns sichern müssen,daß uns keine Erfindungen zur Anmeldung und zum Verkauf angebotenwerden, die nicht geistiges Eigentum des Anbietenden sind. Auchdürfte es keine reelle Firma geben, welche die Anmeldekosten übor-
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