APOLOGIA.Gebrüdere solche designationem communiciren sollen vnd müs-sen / sondern viel mehr befindlich / daß dieselbe zu beyden I. J. G.G. als regirender Landsherrn nachrichtung beygelegt / vnd deroallein gebüre / weil sie das commodum der Graff- vnnd Herr-schafften in fundo geniesen / vnd die onera vor sich allein ohn deßJüngern zuthun abstatten vnd bezahlen sollen / allermassen danndarauff erfolgt / daß ein jeder Herr seine Portionen an Landt vndLeuthen gewehlet / vnd das darauff stehend opus zu bezahlen an-genommen / wie solches ab dem versic. pacti familiae, Vnd dieweilmit mehrerm / etc. zusehen ist.27. Was zum siben vnd zwantzigsten die communicationder alten Hauptgrundtheilung de Annis 1595. vnd 1597. be-rürt / seind wol dieselbe vor diesem auß Brüderlichem vertrawen /vnd weil man sich dergleichen nun mehr im werck verspürter wei-terung vnd extremiteten nicht versehen gehabt / sub bona fideeingewilliget / Vnd ob gleich dieselbe entweder wegen ein vnd an-der Verhindernussen bißhero (wie man sich gleichwol bedün-cken läst / daß sie communicirt seyen) nicht mit getheilt wordenweren / können doch dieselbe ex Archivo Camerae Imperialis, all-da sie in auctentico vorhanden vnd confirmirt, vnschwer zu we-gen gebracht werden / Es ist aber dannoch allhie billich der vnder-scheidt zumachen / Daß erstlich / gleich wie die divisio der Landtvnd Leut nur die beyde Eltere Herren allein betrifft / also auch bil-lich vnd rechts wegen / die darauff sprechende documenta Regi-ster / Brieff vnd Sigel (biß sich die Successions fäll zutragen)denselben allein gebüren / Zum andern / daß Graffe Philips Lud-wigs Interesse noch zur zeit daran so groß nicht seyn kan / sondernnur dardurch gefährliche Practiken vnnd anschläg zu machen /oder zum wenigsten die Secreta Domus Wedanae zu propalirengesucht/ würdt/ Wie dannn auch zum dritten/ Ob wol beyde El-tere Gebrüdere / doch ohne schuldigkeit dieselbige zu communici-ren gewilligt, Jedoch solches der gestalt geschehen, daß auch hin-wider-
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Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
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