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Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
Entstehung
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APOLOGIA.Jntraden / Zehenden / Pfandschafften / der Stanis Verein sehn un-strack zu wider in frembde händt / sonderlich aber von dem Zwey-ten Bruder Graffe Herman verwendet werden / ꝛc. Hierauff istallbereit (vnerwogen es auch in facto nimmer erweißlich) hierobenbeygebracht vnd dargethan worden / daß beyde Eltere regirendeHerrn / zu ewigen eagen Ihre Graff vnnd Herrschafften Ihresbesten nutzens vnd gefallens zu administriren, zu bezahlung derobberuͤrter terminen, Auch anderer beschwernussen / alle notturff.tige hülff vnnd beystandt zugebrauchen macht haben sollen / rc.Furs (2.) sindt sich nirgendt in der Stauis Verein / ja auch mitdem geringsten buchstaben nicht / daß den regierenden beyden El-tern Herrn einige stück zuversetzen oder zu verschreiben simpliciterabgestrickt vnd verbotten seye. Modus saltem alienandi & con-ditio praescribitur ipsa autem alienatio non prohibetur, Dan obwol nicht ohne / daß in der Stanis Verein §. Es ist auch ferrnersub poena revocationis, cassationis nec non paratae executionis,so deßwegen am hochlöblichen Kays. Cammergericht in conti-nenu außzubringen / höchlich verbotten / Nemlich daß die ererbteLandt vnd Leut / die ein jeder vnder obgedachten zween ElternHerrn Gebrüdern in der theilung bekommen / Wie auch (quodnota) die jenige Landt oder Leut / so Graffe Philips Ludwig fürdie 80000. gülden erkauffen würde in keinem weg auß demStammen sollen vereussert werden / ferrnern inhalts sothanes C.So wird doch solches alsbald in §. sequenti, anfahend / würde aberder ein oder ander also limitirt, daß es anders nicht verstanden wer-den solle / Als wie es die grundtheilung vermag / sic enim habentverba, würde aber einer oder ander von Höffen / Zehenden oder an-dern Renthen vber M. Reichsthaler werth zuvercussern vnd infrembde hände zuverwenden gesinnet seyn / So sol es damit nachaußweiß obangezogenen Anno 1595. vnd 1597. gemachten, vndam Kays. Cammergericht confirmirten theilungs brieff in §. Essol auch kein Stam/ꝛc. gehalten/ oder aber gegen den verbrechendentheil