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1 (1896) Süddeutschland
Entstehung
Seite
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856 C. Lichtenberg.

gcnoffenfchaft gemacht worden. Dieselbe hatte sich die Förderung der wirt-schaftlichen Interessen ihrer Mitglieder durch gemeinsamen Geschäftsbetrieb,sowie die Bekämpfung der Kreditnot und des Wuchers zur Aufgabe gestelltund zwar insbesondere durch Kreditgewährung an die Genossen, Annahmevon Spareinlagen und Darlehen von Genossen und andern, Diskontierungvon Wechseln und sonstige Bankgefchäfte für dieselben, Regelung der Schuld-verhältnisse der Genossen auf deren Antrag, An- und Verkauf beweglicherund unbeweglicher Vermögensobjekte im Interesse der Genoffenfchast undBeleihung der Erzeugnisse der Mitglieder in bankmäßiger Form. Sie hatihren Zweck jedoch dadurch gänzlich verfehlt, daß sie zu bald rein bank-mäßige Geschäfte machte und dabei augenscheinlich nicht vorsichtig genugvorgegangen ist. Gegenwärtig ist ihr Stand zum mindesten bedenklich undjedenfalls nicht zur Nachahmuug verführend.

BefondereEinrichtungen zurBeleihung von Vodenerzeugniffcnsind nicht vorhanden, überhaupt ist der landwirtschaftliche Mobiliarkreditdurchaus unentwickelt, wenn man nicht die Viehleihe hierher rechnen will,was aber doch Wohl nur in uneigentlichem Sinne gefchehen kann.

Dem Hypothekar kredit der ländlichen Bevölkerung follte in ersterReihe die Aktiengefellfchaft fürBoden- und Kommunalkreditin Straßburg dienen. Diese Gesellschaft wurde alsbald nach der Ein-verleibung Elsaß ^ Lothringens von einer Reihe Straßburger, Mülhäuser,Baseler und altdeutscher Bankgeschäfte gegründet. Ihre Satzungen wurdenzunächst durch kaiserliche Verordnung vom 18. März 1872 genehmigt undsind in der jetzigen Fassung Ende 1886 vereinbart und am 28. Februar1887 genehmigt worden. Die Gefellfchaft hat das Recht, Zweignieder-lassungen im Deutschen Reiche zu gründen. Ihre Geschäfte erstrecken sichauf das Hypothekengeschäft, wobei die Rückzahlung in Annuitäten besondereBerücksichtigung finden soll, auf die Gewährung von Darlehen an kom-munale Körperschaften, aus den Verkehr mit eigenen Pfandbriefen und so-genannten Kommunalobligationcn, auf den Bankverkehr mit der Staats-depositenverwaltung, auf den Erwerb und die Veleihung von Staatspapiercnund sicheren Effekten, auf den Erwerb von Grundeigentum, wenn andernfallsForderungen verloren gehen würden, auf den Wechfclverkehr und auf denVerkehr mit anderen Banken. Das Grundkapital beträgt 9 600 000 Mark,von denen 50 "/o eingezahlt sind. Zur Beschaffung der Geldmittel werden,wie schon erwähnt, Pfandbriefe und Kommunalobligationen .ausgegeben.Die Gefamtfumme der Pfandbriefe muß durch einen gleichen Betrag er-worbener hypothekarifcher Forderungen gedeckt fein und darf den zwanzig-fachen Betrag des bar eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen. Kom-