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Heimzllhlungsfrist eine rechtzeitige Verlängerung nicht stattfindet; ebensozuweilen dort, wo der Zinsfuß für Darlehen sich unter 5°/n bewegt;in manchen Fällen auch regelmäßig bei jeder Prolongation des Dar-lehens. Die Provision bewegt sich zwifchcn 1—1'/2°/o; in feltenenFallen unter 1 °/o. Der Zins wird vielfach fchon bei der Darlehens-gewährung auf 3 Monate im voraus abgezogen und ist auch nachAblauf der Frist bei Prolongation jeweils wieder im voraus auf dreiMonate zu entrichten.
Für Geldeinlagen und Hinterlegungen werden im Durchschnitt3—3^2 °/o bezahlt, die Einlagen aber häufig erst vom 1. des folgendenMonats an verzinst. Verlängerungen sind in der Regel solange zulässig,als Schuldner und Bürge genügende Sicherheit bieten, so daß dieKapitalien oft fehr lange stehen bleiben. Zur Sicherung des Darlehensweiden ein oder mehrere Bürgen beigezogen. Manche Vorschußkaffenverlangen eine progrefsive Sicherstellung z. B.
bis zu 500 Mark 1 Bürgen,- - 1000 - 2
Zuweilen tritt an die Stelle der Bürgschaft, oder noch nebenbei,Faustpfand und Unterpfand. Kontokorrente sind eingeführt. DieSichcrstellung geschieht durch Bürgschaft, Hinterlegung von Wertpapierenals Faustpfand, durch licgenfchaftlicheu Eintrag (Kautions-Hypothek).Die Kontolorrentinhaber erhalten 3—3^4°/« und bezahlen 4—4^4 °/o;oder sie erhalten und bezahlen 5 °/o und leisten eine Proviston von ^4bis 1^2 "/o. Von einer Gleichartigkeit in der Behandlung ist aber keineRede. Durch häufige Verlängerungen verlassen diese Kassen das eigent-liche Schulze-Delitzschsche Princip und nähern sich mehr den ländlichenKreditgenossenschaften, wozu umsomehr Veranlassung vorliegt, als dieLandwirte einen nicht geringen Anteil ihres Mitgliederstandes ausmachen.So ist bei einem im Kreis Karlsruhe liegenden Vorschußverein, inmitteneiner vorzugsweise Ackerbau treibenden Bevölkerung mit mittelgroßenNesitzverhältnissen, der Mitgliederstand nach Berufsklaffcn, wie folgt,zusammengesetzt:
1. Selbständige Landwirte, Gärtner u. s. w.
2. Gehilfen und Arbeiter bei der Land»Wirtschaft
3. Fabrikanten, Bauunternehmer
4. Selbständige Handwerker
5. Fabrikarbeiter, Handwerksgesellen
ärmlich
weiblich
636
12
65
7
7
—
662
10
165
—