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1 (1896) Süddeutschland
Entstehung
Seite
309
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Erhebung über den Personaltiedit des lnndl. KleinglundbesitzeZ in Baden. 309

lassen mit Bürgschaft mehrerer Gemeinden nicht gesprochen werden, da inder Regel auch Angehörige anderer Gemeinden Einlagen machen. Auchdas Kllpitlllanlllgcgeoiet, wenigstens jenes sür Anlage auf liegenfchaft-liches Unterpfand, umfaßt öfters größere Kreife. Nur bei Schuldschein-Darlehen beschranken sich die Anlagen wegen der hier erforderlichenKenntnis der persönlichen Eigenschaften und der Verhältnisse des Dar-lehensnehmers auf ein engeres Gebiet. Darlehen gegen Schuldfchein mitdoppelter Bürgfchaft — ungedeckter Kredit wird nicht gewährt — dürfenimmer nur auf Kündigung mit fester Frist (bis zu 3 Jahren) gegeben werden.

Dem Schuldner ist meist gestattet, ohne vorherige Ansage, Teil-zahlungen zu leisten, dagegen ist bei den Hypotheken-Darlehen jeweilsKündigung — meist vierteljährig — bedungen.

Hinsichtlich der Annuitäten-Darlehen sichert die Kasse zu, nur imNotfall vom Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Die Versicherung des freien Gebäudefünftels wird im Darlehens-zusageschein wohl regelmäßig zur Bedingung gemacht.

Die Frage, ob die Darlehensbedingungen nach demZweck des Darlehens verschieden gestaltet werden, oder obeine Kontrolle der Verwendung stattfindet, darf, abgesehenvon der Sicherung der Abzahlung älterer Pfandschulden aus dem Dar-lehen, ganz allgemein verneint werden.

Die Sparkassen zahlen für die Einlagen in der Regel 3—8^/2"/»und nehmen für gegebene Darlehen 4—5 "/».

Einer seitens Großh. Regierung mit der rhein. Hypothekenbank inMannheim unterm 14. November 1892 getroffenen Abmachung zu Folge,wonach sich genannte Hypothekenbank verpflichtet hat, sür das ländlicheDarlehensgeschäft im Großherzogtum Baden eine befondere Abteilung als„Landeskreditkassen-Abteilung" zu bilden, welche innerhalb des Groß-Herzogtums Baden die ländlichen Darlehen zum Selbstkostenpreis zn ge-währen hat, und bei Abgabe von Annuitäten°(Amoitisations-)Dlli-lehen noch besondere Erleichterungen zuläßt (vergl. unter S. 319),haben sich auch viele Sparkassen veranlaßt gesehen, ihren vorhernoch ziemlich hohen Zinsfuß (bis zu 5 °/u) für Darlehen zu verlassen nndsich darauf einzurichten, ebenfalls Darlehen auf „Annuität" zu geben.Über Geschäft und Um sah, fowie über den Vermögens« undSchuld enstand der Sparkassen im Großherzogtum Baden geben nach-stehende Tabellen ein übersichtliches Bild. Diese Tabellen mußten denstatistischen Aufzeichnungen vom Jahre 1892 entnommen werden, daspätere Aufzeichnungen zur Zeit uoch nicht zur Verfügung stehen.