268 Die bayciische Pfalz.
nach dein Vorbild der Gesetzgebung für die preußische Rheinprovinz istkaum vermeidlich. Für den ländlichen Bodenkredit der Pfalz aber würdees auch eine wesentliche Förderung sein, wenn die bei einer Schuld- undPfandverschreibung in der Pfalz entstehenden Kosten wesentlich verringertwerden könnten. Sie sind im Vergleich zu den Kosten, die in anderendeutschen Staaten entstehen, unverhältnismäßig hoch.