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1 (1896) Süddeutschland
Entstehung
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234 Die bayerische Pfalz.

war die Zahl auf 61, Ende 1894 auf 68 und bis zum 23. Juni 1895auf 100 gewachsen ^

Es hat sich fonach innerhalb dieser Kategorie landwirtschaftlicherGenossenschaften der Pfalz eine Scheidung vollzogen, die sie äußerlichund innerlich schärfer von den Raiffeisenvereinen der Pfalz abgrenzt.Äußerlich bestand die Abgrenzung von jeher darin, daß sie mit dem Neu-wieder General-Anwaltschaftsverband, mit der Neuwieder Centraldarlehens-lasse (und mit der Firma Raiffeisen und Konsorten) nie in Verbindunggestanden hat. Die Vereine gehörten vielmehr dem allgemeinen deutschenVerband landwirtschaftlicher Genossenschaften an.

Innerlich besteht die Abgrenzung gegenüber den Raiffeisenvereine«zunächst darin, daß diese Kategorie landwirtschaftlicher Genossenschaftenden Statutcnparagraph 39 b der Neuwieder Raiffeisenkassenvereine nichthat. Durch diesen Paragraphen ist die Abänderung des Statuts inwichtigen Punkten erschwert. Auch besitzen diese Vereine nicht einen un-teilbaren Stiftungsfonds Wie die Raiffeisenvereine, und insbesondere be-steht meines Erachtens die Abgrenzung gegenüber den Raiffeisenvercinendarin, daß diese Kategorie landwirtschaftlicher Genossenschaften zu 2 großenGruppen sich herausgebildet hat und herausbildet, von denen die eine,allmählich erst herangewachsene Gruppe alle Bedürfnisse des landwirt-schaftlichen Personalkredits zu befriedigen, während die andere Gruppealle anderen Aufgaben des ländlichen Genossenschaftswesens zu verwirk-lichen sucht. Die Raiffeisenvereine haben diese Scheidung, einerseits vonVereinen für ländlichen Personalkredit, andererseits für die anderen Zweckedes ländlichen Genossenschaftswesens in der Pfalz, nicht hergestellt.

Im Frühjahr 1893 hatte sich diese Trennung noch nicht vollzogen.In einem Cirkular des Verbandsdirettors der pfälzischen landwirtschaft-lichen Genossenschaften d. d. Neustadt a. d. H. 10. März 1893 Nr. 192heißt es:

„Der Verband hat die Aufgabe, die genossenschaftliche Arbeit unddie Angelegenheiten der ihm angefchlosscnen Genossenschaften zn förderndurch:

1. Besprechung, Ausbildung und Vertretung genossenschaftlicherInteressen,

2. Vervollkommnung der Einrichtungen und Geschäftsführung inden einzelnen Genossenschaften durch sachverständige Beratung,

' S. den Jahresbericht für die pfälzischen landwirtschaftlichen Genossen-schaften 1893.