120 Viertes Kapitel.
auf den Umfang der Verschuldung insoforn ein, als sie die Anwendungertragsteigernder Maßregeln mitverhindern, dadurch Ursache geringererwirtschaftlicher Erfolge und verlangsamter Schuldabtragung werden.
Zu frühe Gründung eines Haushaltes spielt nur in Einzelfälleneine Rolle.
Ebenso hat UnWirtschaftlichkeit der Besitzer mehrfach zum gegen«wärtigen Stande der Schulden viel beigetragen, sie ist auch der Haupt-,fachlichste Grund gewesen bei der Mehrzahl der in der letzten Zeit statt-gehabten Subhastationen, doch kann sie für den allgemeinen Stand derVerschuldung durchaus nicht mit verantwortlich gemacht werden.
Von Unglücksfällcn haben, namentlich die im Viehstand häufig vor-kommenden , vielfach auf den Schuldenstand stark vermehrend eingewirkt.Schlechte Einten, Hagelfchläge, Fröste, Viehseuchen können nicht alsbesonders hervortretende Ursachen des gegenwärtigen Umfanges der Ver-schuldung angesehen weiden.
Der Ankauf von Grundstücken bei zu geringem Vermögen der Er-werber, dann die zu frühe Gründung eines Haushaltes und Unglücksfälleim Viestandc treten in stärkerem Maße beim Kleinbesitz auf. Auch dieim ganzen doch recht feltene Unwirtfchaftlichkeit der Besitzer ist immerhinin den Kreisen der Kleinbesitzer verhältnismäßig häufiger.
Im Kredit- und sonstigen Geschäftsverkehr, namentlich der schonmehr bedrängten Schuldner, ist es eine traurige Erscheinung, daß die-selben sich oft ihren Gläubigern, mit denen sie zugleich Handelsgeschäfteabschließen, mit unbegrenzter Vertrauensseligkeit preisgeben. Letztere gehtnach den Wahrnehmungen des Erhebungskommissärs so weit, daß mancherSchuldner die von einem solchen Gläubiger ihm ausgehändigten Rech-nungen und sonstigen wichtigen Gcfchaftspapiere in seinen Schrank legt,ohne von deren Inhalt eine klare erschöpfende Kenntnis genommenzu haben.
3. Rothenbuch. Es besteht in Rothenbuch ein Darlehenskassen-Verein,welcher im Verein mit privaten Gelddarleihern den Personalkredit be-friedigt.
Bedingung ist Väjährige Kündigung, 4 bis 5 °/o Zins; der Dar-lehenstassll-Vercin verlangt Bürgschaft und gegebenen Falles auch Faust-pfand.
Bei Zielfristen werden stets 5°/o Zinsen ausbedungen.
Es muß aber hier ausdrücklich bemerkt werden, daß nur ein kleinerTeil der Kurrentschulden durch Entnahme von barem Gelde entstandenist. Vielmehr geschah die Aufnahme der meisten zur Erhebung gelangten