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1 (1896) Süddeutschland
Entstehung
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Der ländliche Perfonaltredit. 33

war das bayerische Gesetz vom 29. April 1869 betreffend die privlltrecht-liche Stellung der Erwerbs- und Wirtfchaftsgenofsenschllften. In diesemGesetz sind auch die Rechtsverhältnisse von Genossenschaften mit beschränkterHaftpflicht „Registrierte Genossenschaften" bekanntlich geregelt worden.Als durch das Rcichsgesctz vom 23. Juni 1873 das Gesetz des Nord-deutschen Bundes vom 4. Juli 1868, betreffend die privatrcchtlicheStellung der Erwerbs- und Wirtschasts-Genossenschaften, in Bayern ein-geführt wurde, blieben für die in Gemäßheit des früheren Genoffenfchafts-gcsetzcs errichteten registrierten Gesellschaften mit befchränkter Haftpflichtdie hierfür maßgebenden Bestimmungen bestehend

Nach einer im Jahre 1881 veranstalteten Erhebung waren inBayern bereits vorhanden: 139 landwirtschaftliche Kreditvereine, derenMitgliederstand auf die Zahl von 27 428 gestiegen war. Die Vereinebesaßen 3 689 479 Mark eingezahlte Stammanteile und hatten imJahre 1880 einen Gcschäftsumsatz von mehr als 41 Millionen Mark.

Die Anzahl der im rechtsrheinischen Bayern Ende 1894 bestehendeneingetragenen Kreditgenossenschaften beträgt nach dem statistischen Jahr-buch für das Königreich Bayern, Jahrgang 1895, S. 124: 956. DieErmittlung dieser Zahl hat in der Weise stattgefunden, daß die Namender einzelnen Kreditvereine im Auftrag des Künigl. Staatsministeriumsder Justiz von den Landgerichten, welche die Genosscnschaftsregister zuführen haben, dem Statistifchen Bureau mitgeteilt wurden ^.

Von diesen 956 Kreditgenossenschaften waren924 Eingetragene Genossenschaften mit unbeschränkter Haftpflicht,29 - - - beschränkter Haftpflicht,

3 - - - uubefchräntter Nachschußpfticht.

Es hatten sich 877 Genossenschaften als Spar- und Darlehenskassen-Vereine und 67 als Gewerbliche Kredit-, dann Gewerbe- und Vorschuß-

i Es waren damals als Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht in Bayernregistriert: 6 Vorschußvereiue, 6 Konsumvereine, 2 Ploduttivgenosfenschaften, 9 Wert-Genossenschaften und 3 sonstige Genossenschaften, im ganzen 26. Diesen standen109 Genossenschaften mit unbeschränkter Haftpflicht gegenüber. S. Neichstags-verhandlungen über das Einführuugsgesetz vom 23, Juni 1873, StenographischeBerichte 1873 S. 1160 ff.

2 In dem Jahresbericht über die auf Selbsthilfe gegründeten Erwerbs- undWirtfchaftsgenllfsenschaften für 1894 wird die Zahl der Ende Mai 1893 in Bayernbestehenden eingetragenen Kreditgenossenschaften auf 1149 angegeben, darunter 1109Kreditgenossenschaften mit unbeschränkter Haftpflicht uud 40 mit befchränkter Haft-pflicht. Daneben werden noch 4 nicht eingetragene Genossenschaften angeführt.Schriften d, N, f, Socialpol, - Perfonaltredit, 3