Der ländliche Pcrsonalkredit. 31
Bei den Sparkassen Oberbayerns sind demgemäß Bürgschaftsdar-lehen nur ganz vereinzelt. Dasselbe zeigt sich bei den Sparkassen inden unmittelbaren Städten Mittelfrankens. Im Gegensatz hierzu bestehenbei den meisten anderen Gemeinden die Anlagen exkl. Hypotheken undWertpapiere ganz oder doch zum größten Teile aus Bürgschaftsdarlehen.Einschließlich der beiden Distriktssparkassen belaufen sich bei ihnen jeneAnlagen zusammen auf ca. 635139 Mark, darunter befinden sich585 489 Mark Bürgschaftsdarlehen d. i. 92°/« derfelben. Ihre Gefamt-anlagen belaufen sich auf ca. 27 Millionen, demgemäß bestehen etwa2°/» derselben in Bürgschaftsdarlehen.
In welchem Maße die ländliche Bevölkerung an diesen Bürgschafts-darlehen participiert, läßt sich nicht feststellen. Die Wahrnehmung, daßdiefe Darlehen in ländlichen Gemeinden verhältnismäßig zahlreich sind,bestätigt die Vermutung, daß der bei weitem grüßte Teil der Bürgschafts-darlehen an Landwirte gewährt ist^.
§ 3. Übersicht über die genossenschaftliche KreditoraMisation.
Die Entwicklung des bayerischen Oenossenschaftswefens, insbesondereauch der Kreditgenossenschaften, ist durch den am 9. Oktober 1810 insLeben getretenen Landwirtschaftlichen Verein in Bayern wesentlich gefördertworden. Auf breitester Grundlage aufgebaut, gegliedert in einzelne Be-zirksvereine, die ihrerseits in Kreisvercine zusammengefaßt find, vereinigtim Generalkomitee als gefchäftlichem Mittelpunkt des Gefamtvereins, hatdieser Verein die Macht und die Mittel gewonnen, in alle Zweige derbayerischen Landwirtschaft fördernd einzugreifen ^.
Das Generalkomitee regte im Jahre 1866 die Gründung von Kreis-kreditvereinen an. Diefelben sollten hauptsächlich die Aufgabe haben,„das genossenschaftliche Wefen zu unterstützen, den Geist der Associationzu heben und zu fördern, ihn hervorzurufen, wo er noch nicht lebendigist, ihn zu unterstützen und zu heben, wo er sich bereits gezeigt hat"^.Die Anregung des landwirtschaftlichen Vereins wurde in diefer, wie injeder anderen Hinsicht, seitens der Staatsregierung unterstützt und estraten in den nächsten Jahren in einzelnen Regierungsbezirken Kreis-kreditvereine ins Leben. Sie hatten die Aufgabe, Vorfchüffe zur
! Inzwischen sind die revidierten Satzungen des landwirtschaftlichen Vereinserschienen. S. Amtsblatt des Staatsministeriums des Innern vom 31. Okt. 1895Nr. 17. Nach den neuen Satzungen ist Organ des Gesamtvereins der Landwirtschaftsrat.
2 Siehe Die Landwirtschaft in Bayern, Denkschrift nach amtlichen Quellenbearbeitet, 1890.