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Beschluss der Reichs-Versammlung, beantragt durch den Deputirten Leue von Salzwedel
Entstehung
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Beschln

der

Neichs -Versammlung,

beantragt durch den DeputirtenLeue von Salzwedel.

Art. I.Nachdem in Folge der Prüfung der Wahl - Urkundendie Mitglieder dieser Versammlung sich als solche gegen-seitig anerkannt haben, bestellen und erklären dieselben sichals die gesetzmäßige Reichs-Versammlung für Deutschland.

Art. II.

Das deutsche Volk hat gegenwärtig die Macht und

das Recht, dem Reiche eine neue Gestaltung zu geben

und die Reichs - Versammlung ist das einzige ächte und

wahre Organ, wodurch dasselbe seinen Willen kund thut.

Art. III.Jeder Abgeordnete ist nicht Vertreter des Landestheils,< in dem er gewählt ist, sondern des gesammten deutschen

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Vaterlandes, und was die Mehrheit beschließt, das ist derWille des deutschen Volks. Widerstand gegen die Be-schlüsse der Reichs-Versammlung ist Widerstand gegen denWillen des Volkes.