Band I.
III. Abschnitt: Mobile Sanitätsformationen.
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wundung entsprechend, auf die Trage gelegt und mit^rösster Schonung zu den Krankentransportwagen oderzum Hauptverbandplatz getragen.
Die Krankentransportwagen halten zu diesem Zweckin einem dem Gefecht möglichst nahe liegenden aber auchaöglichst gedeckten Platz, dem Sammelplatz; die Pferdesind dem Verbandplatze zugekehrt. Die Krankenträger^aden die Verwundeten mit den Tragen, auf welche sie inler Gefechtslinie gelagert wurden, in die Wagen, empfangenfür die abgegebenen Tragen andere und rücken mit den-selben sofort wieder in das Gefecht. Ist kein Raum imragen mehr vorhanden, oder gestattet die Art der Ver-letzung den Transport zu Wagen nicht, so bringen dieKrankenträger den Verwundeten direkt nach dem Haupt-verbandplatz, zu welchem sich diejenigen Leichtverwundeten,[welche keinen Sitzplatz mehr auf dem Wagen finden undizu gehen im Stande sind, zu Fuss begeben. Auf dem[Verbandplatz werden die in den Wagen Beförderten aus-geladen, neue Tragen werden hineingeschoben, worauf dieFahrzeuge unverweilt nach dem Sammelplatze zurückkehren.Ebenso begeben sich diejenigen Träger, welche ihre ver-wundeten Kameraden bis zum Verbandplatze getragenhaben, mit ihren Tragen ohne Aufenthalt zurück.
Besondere Pflicht der Offiziere des Detachements ist■es. sich davon zu überzeugen, dass — soweit es den Um-■ständen nach möglich ist — Verwundete nicht hilflos aufdein Kampfplätze liegen bleiben.
Dienst auf dem Hauptverbandplatz.
Der Hauptverbandplatz soll sich nicht weit, jedoch imI Allgemeinen ausser Gewehrschussweite, hinter der Gefechts-Hinie befinden. In erster Reihe sind geeignete Gebäude zu| benutzen; wo solche fehlen, ist das Verbindezelt aufzu-schlagen. Gemäss den Bestimmungen der Genfer Konven-tion wird der Verbandplatz bei Tage durch eine FahneÄnitdeu Nationalfarben und eine zweite mit dem rothen Kreuzauf weissem Grund, bei Nacht ausserdem durch eine rothe^fcaterne bezeichnet.
Die ärztliche Thätigkeit leitet entweder der Korps-Generalarzt oder der Divisionsarzt, bei einer detachirten^Sektion der rangälteste Arzt. Dieser dirigirende Arzt hatteeine zweckmässige, zeitersparende Vertheilung der Geschäfteund des Personals eintreten zu lassen. Im Allgemeinenwurden die Aerzte und Lazarethgehilfen in drei Abtheilungengeschieden. Die erste Abtheilung hatte die Ver-wundeten in Empfang zu nehmen, zu untersuchen und dieweitere Bestimmung über sie zu treffen. Hier wurden dieJLeichtverwundeten mit einfachen Deckverbäuden versehen und
— nach Vornahme der etwa nöthigen kleineren Operationen
— sofort weiter geschickt. Den tödtlich Verletzten wurdenhier Erleichterungsmittel und durch die Divisionsgeistlichendie Tröstungen der Religion gespendet. Der zweiten
^fc.btheilung fiel die Aufgabe zu, die schwierigen undZeitraubenden Verbände anzulegen, namentlich solche, welche
den Transport Schwerverwmideter nach dem Feldlazarethermöglichen sollten. Die dritte Abtheilung endlichhatte die unaufseniebbaren grösseren chirurgischen Opera-tionen auszuführen'), wie Unterbindungen grösserer Gefässe,dringende Amputationen, Tracheotomien und dergl.; die Re-sektion von Gelenken war von dem Verbandplatze selbst-verständlich ausgeschlossen.
Um wiederholtes unnöthiges Untersuchen und Verbindenvon Verwundeten auf dem ferneren Trausporte zu ver-meiden und die Vertheilung der Verwundeten nach Maass-gabe der Schwere und Art ihrer Verletzung auf die Lazarethezu regeln, war jeder Arzt verpflichtet, nach Vollendungdes Verbandes dem Verwundeten ein Diagnosetäfelchenanzuhängen, auf welchem kurz der Befund und der Gradder Transportfähigkeit vermerkt ward. Letzterer wurdedurch eine römische Ziffer bezeichnet und zwar durch 1,wenn nach der Art der Verletzung der Transport lebens-gefährliche Folgen haben würde. Solehe A r erwundetenmussten unbedingt auf dem ersten Stationspunkte unter-gebracht werden. Man zeichnete mit II, wenn ein weitererTransport nachtheilig sein konnte; in diesem Falle wurdeder Verwundete so lange als Platz vorhanden in dennäheren Lazarethen belassen. Endlich 111 bedeutete, dassein weiterer Transport unbedenklich sei.
Ausserdem war kurz und deutlich zu verzeichnen dieArt der Verletzung und die geleistete Hilfe.
Mit solchen Täfelchen war jeder Arzt ausgestattet;dieselben bestanden aus Papier mit einer Gewebezwischen-schicht und liesseu sich mittels der daran befindlichenstarken Bänder dem Verwundeten ir. jiu Knopfloch binden.War nach Anschluss der Truppenärzte au das Sanität s-detachement noch weitere Verstärkung des Personals aufdem Verbandplatze wünschenswerth, so wurde dieselbe inerster Linie durch diejenigen Feldlazarethe bewirkt, welcheBefehl hatten der Division zu folgen, im Nothfalle auchdurch die zur Disposition des kommandirenden Generalsstehenden LaSarethe, unter Umständen selbst durch dasLazareth-Reservepersonal, wenn Letzteres in erreichbarerNähe sich aufhielt.
Der Trausport der Verwundeten von dem Verband-platze nach dem inzwischen etablirten Feldlazareth geschahmittels der Krankentransportwagen des Detachements und,wo diese nicht ausreichten, mittels der Vorspannwagen derTruppen und anderer den Detachements zur Verfügunggestellter, meist landwirtschaftlicher Wagen, welche sogut als thunlich für den Transport von Verwundeten her-gerichtet wurden. Marschfähige Verwundete folgten denWagentransporten zu Fuss.
Wenn die Umstände es gestatteten, begleiteten dieKrankenträger die Verwundetentransporte bis zu den Feld-lazaretten.
] ) Zwei zusammenlegbare Operationstische gehorten zur Aus-rüstung jedes Sanitätsdetachements. (Vergl. Beilage 26. III. 33.)
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