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den (13 M.) auf dem linken Elbufer über Pretzsckund Torgau, und auf dem rechten über Annabergund Großenhain, nach Leipzig und Halle (8 M,),nach Merseburg (11 M), nach Magdeburg (12 M.)und nach Berlin (13,^ M.). Dazu kommt nochdie berlin-anhaltische Eisenbahn, welche Wit-tenberg mit Berlin, Köihen, Halle, Magdeburg,Leipzig und Dresden verbindet.
Wittenberg, unbekannten Ursprungs, in denältesten Urkunden Witburc genannt, war zuersteine Burgwart, gegen die Sorben angelegt, vonwelcher 1174 ein Graf von Witburc erwärmt wird,und welche kirchlich zum Sprengel des Bischofs vonBrandenburg gehörte; hierauf, seit 1180 Residenzder askanischen Herzoge von Sachsen, namentlichBernhards (-j-1212) und seiner Nachfolger, undendlich seit 1227 Stadt, von Rhein- und Nieder-ländern, besonders Flanderern, welche sich, nachdemdie unterjochten und gemißhandelten Sorben in dieGegenden an der Oder und Ostsee ausgewandertwaren, bei jener Burg und in der Umgegend nie-derließen, wie die Namen Loben (Löwen), G ra-sen ha inichen (Gravenhaag), Lieben werbe (Leu-warden), Niemegk (Nimwegen), Brugk (Brügge),Kemberg (Lambray), Gentin (Gent), Mügeln(Mecheln), Tornau (Tournav), Aken (Aachen), Kölna. d. Spree, der große und kleine Flämingbei Witten-berg beweisen, und nannten den Ort von den weißenSandhügeln des Eibufers witen Berg, (weißenBerg)Wittenberg. Diese brachten auch die Tuchmacheleidahin. — Albrechts I, (5 1269) Gemahlinn He-lena, stiftete schon 1238 das Franziskanerkloster,welches zugleich der Begräbnißort der herzoglichenFamilie ward. — Wittenberg erhielt 1293 vomHerzog Albrecht II. zuerst städtische Gerechtsame;zugleich befreite er die Bürger, gegen eine zu Mi-chaelis jährlich zu entrichtende Abgabe (Bede) von59 Mark, von den übrigen Lasten, Frohnen u. Diesestieg später, bei Zunahme der Bevölkerung und desWohlstandes, auf 100 Mark. Der letztere nahmauch bald so zu, daß die Bürger von der Herzo-ginn Agnes, Wittwe Albrechts II., 1301 dasVorwerk Bruder Angersdorf bei der Stadt mitAeckern, Wiesen, Holz :c. kaufen konnten. Schondamals hatte die Stadt ein Hospital z. h. Geisteund ein Haus für Aussätzige vor dem Tbore. Un-ter R u d o l f I. (1298—1356) gewann Wittenbergimmer mehr durch den Fleiß und Muth der Bürger,sowie durch mancherlei Privilegien an Wohlstandund Ansehen. Rudolf selbst erbauele 1342 dieerste Schloßkirche. Es ward das Rathscollegiumeingerichtet, und 131? unterschied man Bürgermei-ster, Rath und Gemeine, Der Räch hatte die Po-lizei und Rechtspflege; daher befanden sich unter den7 Rathmännern auch Schippen, welche unter demVorsitze des herzoglichen Vogtes, nach dem Sach-senspiegel, der Magdeburger Willkür und anderenWisthumen, Recht sprachen. Das wittenberger Ge-richt hatte selbst einen auswärtigen Ruf, so daßStädte und Fürsten der Nachbarschaft sich demSpruche der hiesigen Echöppen unterwarfen. NachEinführung des römischen Rechts trat an die Stelledes herzoglichen Vogtes ein studirter Stadtrichter,vom Herzoge bestellt. Auch die Münzgerechligkeiterwarb sich die Stadt für 14 Mark, und schon 1330kommt mcmew witienkergen«!« vor. — Obwohl dieHerzoge auf dem Schlosse in Wittenberg residirten
und auch eine Besatzung unter einem Hauptmannehatten; so mußten die Bürger dennoch, nach der all-gemeinen Sitte des Mittelalters, für die Sicherheitihres Verkehrs und ihrer Mauern sorgen, die Schiff-fahrt auf der Elbe und die Straßen gegen adeligeStrauchritter und Wegelagerer schützen. Zur Er-haltung des Landfriedens schlössen sie bereits 1306mit Aken und Herzberg, 1323 mit Zerbst, Köthenund Dessau Schutz- und Trutzbündnisse, welche vonihren Herzogen und den Grafen von Anhalt durchbesondere Briefe bestätigt wurden. Im Jahre 1389zerstörten sie, in einer Fehde mit Otto von Düben,welcher als Befehderer und Landfriedenbrecher inLießemicz (dem heutigen Kropstädt) hauste, dessenBurg. Herzog Rudolf III. belobte die tapferenWittenberger und verbot dem Raubritter, die Burgwieder aufzubauen. Sie unterhielten deßhalb aucheinen geordneten Wehrstand: alle Bürger warenwehrpflichtig, und jeder mußte sein Heergewette:Schwert, Harnisch und Armbrust, haben. DerRath hielt deßhalb einen Harnischmeister und Arm-bruster, welcher das Heergewette, für den Genußdes Bürgerrechtes und andrer Vortheile, besorgenund beaufsichtigen mußte. Zur Uebung in denWaffen wurden jährliche Musterungen mit Festlich-keiten, Vogel« und Scheibenschießen gehalten, undden Bürgern die niedere Jagd auf der Stadtstur ge-stattet. Schon früh gab es hier eine Schützen-gilde. Die Grundlage des Städtewesens machtendie Zünfte und Innungen; sie bildeten den Kernber Bürgerschaft. Sie standen unter dem Rathe,von welchem sie ihre Briefe erhielten und an densie ihre Abgaben entrichteten. Die ältesten zünfti-gen Gewerbe in Wittenberg waren seit 1350, woder Rath auf landesherrlichen Befehl eine Hand-werksordnung gab, die Tuchmacher, Bäcker, Flei-scher, Gerber und Schuhmacher; zu diesen kamenspäter noch die Schneider, Kürschner, Gürtler, Huf-schmiede und Bötlicher, Die Kaufmannsgilde derGewandschneider wurde 1356 bestätigt. Die witten-berger Zünfte entschieden in streitigen Fällen andrerStädte des Herzogthums. Die Bürger zahlten eineVermögens-, Gewerbe- und Grundsteuer.Frühzeitig hatte die Stadt Marktgerechtigkeit, undder Budenzins war seit 1354 eine ansehnliche Ein-nahme. Der Rath, welcher Pfändungen und an-dere obrigkeitliche Befehle zu vollziehen, schon seit1357 einen eignen Knecht hielt, und 1371 einenStadtschrciber anstellte, der mit dem Schulmeisterabwechselnd ein Altailehen genießen sollte, ver-waltete das Stadtvermögen durch die Kämmerei,und sollte bei jedem Rathswechsel Rechnung able-gen, was er nber nicht that, und daher häusig Un-zufriedenheit unter den Bürgern erregte. — Der Ver-kehr war lebhaft durch die große Hauptstraße, welcheaus dem Vrandenburgischen, von Danzig, Frank-furt und Berlin nach Leipzig und Süddeutschlandging. Dessenungeachtet hatte Wittenberg bis indie Mitte des 15. Jahrhunderts nur eine Fähre.Die Bürger waren im ganzen Herzogthume, zuWasser und zu Lande, zoll- und geleitsfrei undzahlten auch kein Fähr- und später kein Brücken-geld. Schon seit 1380 trieben sie freie Schifffahrtund Kornhandel auf der Elbe. Rudolf III. ver-lieh ihnen 1415 auch die Stapelgerechtigkeit. DieTuchmacher hatten bereits 1420 eine Walkmühle.Eine neue, glänzende Periode für Wittenberg