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nen größtcntheils bekannten Stücken nehmen „dieJäger" und „die Hausfreunde" vorzügliche Ehren-plätze ein. Sehr gelungen und besonders durch dieNaivität in dem Charakter derMargarethe ausge-zeichnet ist auch das Lustspiel: „Die Hagestolzen",zu welchem Göthe, Ifflands Andenken feiernd,ein Vorspiel dichtete. Man übersetzte das Stück in'sEnglische. Die übrigen in fremde Sprachen über-tragenen Dramen Ifflands sind unter andern:„Verbrechen aus Ehrsucht, die Mündel, der Spieler,die Advokaten, die Aussteuer und der Magnetismus."
Zu den theatralischen Arbeiten Ifflands ge-hören noch seine Beitrage für die deutsche Schau-bühne in Uebersehungen und Bearbeitungen auslän-discher Schriftsteller, wozu ihn zum Theil die Poli-tik während der französischen Oberherrschaft nöthigte.Größtenteils enthält diese Sammlung Lustspiele vonPicard, außerdem aber auch dergl. nach A. D u-val, Eaigniez und Bouilly. — Von 180?bis 1809 gab Iffland zu Berlin einen Alma-nach für Theater und Theaterfreunde, in drei Jahrgän-gen heraus, geziert mit Kupfern und Musikbeilagen.
Seine übrigen Schriften sind: „Der Blick indie Schweiz, die Beschreibung einer Reise von Man-heim über Rastadt nach Basel, Bern, Luzern, Zü-rich" u. s. w., und einzelne Aufsätze in Journalen,namentlich über Dramaturgie, wozu er, nach Les-fings theoretischer Kompetenz bis dahin gewiß diemeiste praktische hatte. Julius Krebs.
Küstrin,
Stadt und Festung 2. Klasse im gleichnamigenKreise, Regierungsbezirk Frankfurt, sonst Hauptstadtder Neumark und Sitz der neumärkischen Landes-kollegien, in einer sumpfigen Ebene, am rechtenUfer der Oder und Wartha, 4 Meilen von Frank-furt, 6 Meilen von Landsberg, 12 M. von Berlinund 14 M. von Stettin entfernt, wird auf 2 Sei-ten von der Wartha und Oder, über welche eine 400Schritt lange Brücke führt, auf der 3. Seite voneinem Arme der Wartha und von starken Morästenumgeben, und von der 4. Seite ist sie durch ein gutgebautes Hornwerk gedeckt. Sie ist übrigens mehrdurch ihre Lage und die Beschaffenheit des Bodens,als durch Befestigungen stark. Die Stadt, aus derAlt- und Neustadt bestehend, ist an sich klein, hataber 3 weitläufige Vorstädte: 1) die jenseit der Oder aufder mittelmärkischen Seite gelegene langeVorstadt,aus welcher (von Berlin her) eine 875 F. lange, miteiner starken Schanze befestigte hölzerne Brücke nachder im Hornwerke gegen die Oder zu 1733 ange-legtenNeustadt fübrt; 2) diekurze Vorstadt aufder neumärkischen Seite, und 3) den jenseits derOder liegenden Fischwerder, Steindamm undKietz. Auf der Nordostseite (von Landsberg her)gelangt man zur Stadt über einen 600 Schritt lan-gen Damm, welcher 7 Brücken hat; auf der Süd-westseite (von Frankfurt her) über einen H Meilenlangen Damm, der durch die Moräste vermittelst36 Brücken führt. Küstrin ist der Sitz eines Land-und Stadtgerichts 2, Klasse, eines Landrathes, einerForstinspektion, eines Postamtes, eines Deichhaupt-mannes ic., zählt gegen 6000 Einwohner in beinahe500 Häusern, und hat 2 evangelische Kirchen, 2große Kornmagazine, 1 Schloß, 1 Bürgerschule, 1
Lazareth, 2 Pulvermagazine, 1 Arbeitshaus «.Die Gewerbe liefern Rasch-, Leder-, Stärke undWollenzeuge; besuchte Jahr- und Wochenmärkte be-fördern außerdem den Verkehr. Für den Fremdensind nur einige Festungswerke, ein ungeheueres Ma-gazin-Gebäude, und das Schloß durch die zjährigeHaft Friedrichs des Großen als Kronprinz (f.S. 20) merkwürdig.
Küstrin, unbekannten slavischen Ursprungs,in alten Urkunden Koztrzyn, d. h. Rohrkorb, wieauch der nahe See heißt, davon Kostrin und Kö-strin, entstand unstreitig durch die Beschaffenheitdes Ortes, den man als einen Uebergangspunkt be-schützen mußte, so wie durch dessen voitheilhafteLage, welche zu Fischerei, Schifffahrt und Handeleinlud, indem man zuerst eine Burg erbauete, unter de-ren Schutze sich Fischer, Schiffer und Handelsleuteniederließen. Dadurch kam der Ort bald emporund ward auch in die Hanse aufgenommen. Nachder Unterwerfung der Wenden in dieser Gegend, im12. Jahrhunderte, gehörte die Neumark mit Küstrinabwechselnd zu Brandenburg und Pommern. Wäh-rend dieser Zeit wurde auch das erste alte Schloßerbauet und der Ort erhielt später von den bairi-schen Kurfürsten mancherlei Privilegien. Die lurem-burgischen Kurfürsten bestätigten der Stadt die er-langten Rechte und Freiheiten und fügten noch durchdie Rolands- oder (richtiger) Rügelandssäuledie peinliche Gerichtsbarkeit hinzu. Kaiser Sigis-mund verpfändete aber 1402 die Neumark mit Kü-strin an die deutschen Ritter für 63,200 ungarischeGulden (Dukaten) und sie blieb in deren Gewalt bis1455, also 53 Jahre. Da löste sie Kurfürst Friedrich II.von Brandenburg für 100,000 Goldgulden von demHochmeister Ludwig von Erlichshausen wiederein, und sie blieb hierauf mit Brandenburg bis 1535verbunden. Nach Joachims I, Tode aber kam dieNeumark an Joachims II. jüngeren Bruder, denMarkgrafen Johann, welcher von 1536 bis 1571in Küstrin refidirte, wo er auch den 31. August1513 geboren worden war, und den Ort, zurHauptstadt der ganzen Neumark erklärend, bedeu-tend vergrößerte, verschönerte und von 1545—1568mit großen Kosten befestigte. Als Residenz dieses Mark-grafen, welchen seine Zeitgenossen den Weisen, denErnsthaften, das Auge Deutschlands nann-ten, gewann Küstrin in jeder Hinsicht; denn Jo-hann führte seit 1537 die Kirchenverbesserung ein,erbaute eine neue Kirche, das Schloß :c,, errichteteeine lateinische Schule und beförderte das Wohl derStadt auf alle Weise. Da er mit seiner Gemahlinn,Katharinavon Braunschweig-Wolfenbüttel, mit wel-cher er sich 153? zu Küstrin vermählt, nur 2 Prin-zessinnen hatte, so siel nach seinem Tode das Landdem Kurhause wieder zu. Unter den Kurfürsten ver-größerte Joachim Friedrich (1598—1608) dasSchloß noch mit einem Flügel. Der Uebertritt JohannSigismunds 1613 zur reformirten Kirche bliebauch für Küstrin in kirchlicher Hinsicht nicht ohneFolgen; denn die dasige Schloßkirche ward hieraufden Reformirten übergeben. Im 30jährigen Kriegesah sich der Kurfürst Georg Wilhelm endlich dochgenöthigt, Küstrin dem Könige Gustav Adolf ein-zuräumen, und die Schweden hielten die Festung bisnach dem prager Frieden 1635 besetzt. Darauf hattediese wieder brandenburgische Besatzung, welcheaber dem Kaiser Treue schwören mußte. Gouver-
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