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Traumatische, idiopathische und nach Infektionskrankheiten beobachtete Erkrankungen des Nervensystems bei den Deutschen Heeren in Kriegs gegen Frankreich 1870/71
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X. Kapitel: Kriegs-Psychosen.

Band VII.

Lau-fendeNo.

1.

Charge.

Alter zur Zeit

des Krieges.

Civilberuf.

2.

Anamnestische Daten.

Hereditäre

und individuelle

prädisponirende

Momente.

3.

Ort, Zeit und Art des besondereneinwirkenden Momentes.

Bemerkungen zu demselben.

4.

Zeit,

zu welcher die

Geistesstörung

unzweifelhaft

hervortrat.

5.

LXVTII.

Lieutenant.29 Jahre.

Ueber erbliche Dis-position nichts bekannt.

Hatte den Feldzugvon 1866 mitgemacht.

Vorpostendienst bei Belagerungen.

März 1871.

LXIX.

Wehrmann.25 Jahre.

Aus gesunder Familie. Selbst früher gesund.

Vorpostendienst bei Belagerung.

Herbst 1871.

LXX.

Wehrmann.29 Jahre.

Früher stets gesund.

Hat den Feldzug von1866 mitgemacht.

Vorpostendienst bei Belagerung.

IV. Geistesstörung ohne nachweisbares Vorausgehen einer

Bei der weitaus grössten Zahl derjenigen Heeres-augehörigen, bei welchen sich nach dem Deutsch-Fran-zösischen Kriege Irresein eingestellt hat, ist kein be-stimmtes Moment zu ermitteln gewesen, welches mitWahrscheinlichkeit als prädisponirende oder den Krank-heitsausbruch bedingende Ursache angeschuldigt werdenkönnte. Offenbar sind es diese Fälle, bei welchen eineEntscheidung darüber, ob ein kausaler Zusammenhangzwischen den Kriegsstrapazen und der psychischen Affektionbesteht, bei dem Mangel sicherer wissenschaftlicher Grund-lagen den grössten Schwierigkeiten begegnet. Für Krankedieser Kategorie hat demgemäss die Frage, ob es eineeigentliche Kriegs-Psychose giebt, welche an und für sich

so ausreichend charakterisirt ist, dass aus der Art und demVerlauf der Erscheinungen auf ihren Zusammenhang mitdem Kriege geschlossen werden kann, eine sehr erheblichepraktische Bedeutung. Dass der Inhalt der Delirien nichtsin dieser Richtung beweist, wurde bereits in der Vor-bemerkung zu diesem Kapitel hervorgehoben, ebenso dieBedenken, welche dagegen obwalten müssen, jede Psychose,welche auf einen Feldzug folgt, ohne Weiteres als durchdenselben bedingt zu betrachten. Wenn thatsächlichseitens der Behörden in der überwiegenden Mehrzahl derFälle soweit nicht bestimmte Anhaltspunkte geradezugegen ein kausales Verhältniss sprechen, und soweit be-stehende Gesetze es zulassen ein derartiger Zusammen-