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VIII. Kapitel: Idiopathische Epilepsie.
Band VII.
namentlich für die Frage der Heilbarkeit der Epilepsievon Bedeutung erscheint. Denn soviel Zweifel auch dieAngaben gewisser Beobachter über Heilungen der Krank-heit zulassen, so wenig lassen sich diese Trugschlüsse in dieMilitärverhältnisse übertragen. Ein auf Grund von Epilepsiefür temporär ganzinvalide und temporär in irgend einemGrade erwerbsunfähig anerkannter Soldat steht, der fast aus-nahmslosen Regel nach, dem Verlust der Pension so langenicht gleichgiltig gegenüber, als er den Nachweis des Fort-bestehens oder Wiederausbruchs der Krankheit zu führen imStande ist. Man muss daher annehmen, dass mindestens diesieben, unter den hier ausschliesslich in Betracht gezogenen140Invaliden, aktenmässig festgestellten Heilungen dauernderNatur waren. Dieser Schluss ist um so berechtigter, weilin jenen sieben Fällen die Wiederherstellung voller Er-werbsfähigkeit zweimal im Jahre 1872, zweimal im Jahre1873 und dreimal im Jahre 1874 ausgesprochen wurde,mithin über ein Jahrzehnt verflossen ist, ohne dass seitensderselben Invaliden von Neuem Invalidenansprüche erhobensind. Eine Gewissheit, dass der Prozentsatz der Genesungs-fälle hiermit erschöpft ist, besteht aber nicht; es liegtvielmehr die Möglichkeit vor, dass auch unter denjenigenKranken, deren Invalidität und Erwerbsunfähigkeit bereitsim Anfang der siebziger Jahre als dauernd anerkannt wurde,die Epilepsie vereinzelt in vollkommene Heilung über-gegangen ist. Der Prozentsatz Trousseau's, der unter150 Fällen 20 Heilungen aufzuweisen hatte, dürfte abernicht erreicht werden. Ganz im Widerspruche stehen dieFeldzugserfahrungen mit den Angaben Herpin's undGower's, nach welchen 50 bezw. 42 £ aller Epileptischenheilbar sind. Würde die Zahl der Wiederherstellungenauf die angeführten sieben Fälle wirklich beschränkt sein,so entspräche das Heilergebniss annähernd dem von Beauund Maisonneuve für die Spontanheilungen ermitteltenVerhältniss. In Hinblick darauf, dass drei Invaliden trotzdreijährigen Fortbestehens ihres Leidens dennoch völligvon demselben befreit wurden, werden die Militärärztegut thun, die Erklärung der dauernden Erwerbsunfähigkeitbei Epileptikern im Allgemeinen von einer noch längerenBeobachtungszeit abhängig zu machen. Für eine grosseZahl Invaliden aus dem Feldzuge war sie zu kurz, dennsie erstreckte sich von den 141 Fällen
8 mal bis zum Jahre...... 1871
21 „ „ „ , ....... 1872
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Dass bei Epilepsie nach plötzlicher psychischer Ein-wirkung in dem Lebensabschnitte von 20 bis 30 Jahrendie Prognosis quoad valetudinem sich besonders günstiggestaltet, hat sich aus der zu Gebote stehenden, allerdingsnur sehr spärlichen Kasuistik keineswegs entnehmen lassen.Eine Heilung könnte nur bei S. (A. II) und H. (A. VI)in Frage kommen, ist jedoch nicht erwiesen. Dagegen wargerade unter den Beobachtungen von Schreckepilepsiedie Zahl der schweren, lethal verlaufenden Fälleeine auffallend grosse, da mit Ausschluss der koin-plizirteren Leiden von N. (A. V) und B. (A. VII) unter derübrig bleibenden Zahl von 13 Erkrankungen die Epilepsiezweimal nach siebenjährigem Bestände direkte Todesursachewurde.
Eine weit bessere Prognose bezüglich der Heilungenscheinen, insoweit überhaupt aus den kleinen Vergleichszahleuein Urtheil erlaubt ist, die im Anschluss an Infektions-krankheiten entstandenen Fälle zu bieten. Typhus,Dysenterie und Pocken hatten 30 mal Epilepsie zur Folge.Hierunter wurde fünfmal definitive Heilung konstatirt.Doch war auch die Mortalität in diesen Fällen keine kleine,nur ist für die drei tödtlich endenden Beobachtungen, ent-gegen den vorhin erwähnten zwei Todesfällen, nicht zuvergessen, dass der sogenannte Status epilepticus, d. h.die Schlag auf Schlag sich aneinanderreihenden Anfälle inder Rekonvaleszenz des Typhus den Krampfzustand er-öffneten und dem Leben schnell ein Ziel setzten,während die rasch aufeinanderfolgenden tödtlich wirkendenParoxysmen sich dort erst am Ende einer schon langenKrankheitsdauer etablirten.
Die während und nach einem anstrengenden Marscheund nach übermässiger Muskelthätigkeit beginnende undals reine Ermüdungsepilepsie aufgefasste Krankheitsartkonnte in 32 Fällen hier Aufnahme finden. Eine Heilungwar einmal und zwar bei E. (B. XIV) zu verzeichnen,indessen ist unter Hinweis auf die früher ausgesprochenenAnsichten die Wahrscheinlichkeit einer grösseren Zahl vonGenesungen nicht ausgeschlossen. Namentlich lässt sichaus der Beschreibung der stark abnehmenden Häufigkeitin der Wiederkehr der Krampfparoxysmen bei G. (B. VII),J. (B. XIII), Jd. (B. XXVIII) und L. (ß. XXXII) anWiederherstellung denken. Von besonderem Interesseerscheint der einzige sicher konstatirte Heilungsfall nochdadurch, dass auch eine interkurrente Ruhrerkrankung dieAussicht auf Genesung nicht verschlechterte. Zwei Krankedieser Kategorie starben, ohne dass die nächste Todes-ursache aufgeklärt ist.
Unter Mitwirkung verschiedener Schädlich-keiten psychischer und physischer Art ist die Auslösungdes ersten Insultes und die daran sich knüpfende epileptischeErkrankung in denjenigen Fällen erklärt worden, derenBeginn in die Schlacht oder während des Dienstes aufWache und auf Vorposten fiel. Die Kasuistik zählt der-selben mit Inbegriff des zur Schreckepilepsie gerechneten
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