Käyser FERDINANDI I. de Anno 1559.werden / aber in solcher ihrer fürbringungTags gesetzt / corrigiren, und alsdann wieund Beförderung einer Sachen vor der Gewonheit ist / und an gebührlichen Or-andern unserer gestellten Raths=Ordnungthen seinen Nahmen daran schreiben / da-sich gemäß erzeigen / und in allweg die er-mit man erkennt / wer die concipirt undgangene Ratschläg und Beschluß in ihre überlesen hab / und ob geirret wurde / mansondere Raths=Bücher oder Protocolla, denselben darumb zur Antwort stellen mö-mit Benennung deren / so bey solchenge; Wann dann auch der Brieff also col-Rathschlägen / oder die Referenten gewe-lationirt, überlesen und unterschrieben / sosen / Summariè verzeichnen / auch was alsosoll er denselbigen zu sampt der Copeyen o-beschlossen / oder sonst ihnen befohlen / nachder den Concept, dem Taxator zustellenGelegenheit der Sachen unverzüglichenseinem sondern Befelch nach damit zu voll-expediren, concipiren, und müglichs Fleifahrn / und bey unserm Registrator zu ver-darob und anseyn / damit die ansuchendefügen wissen / damit / was nöthig / registrirt,Partheyen mit langem Stillager / und un-oder was unvonnöthen / und in geringenöthigen Unkosten nicht beschwert / nochschätzigen Sachen zu den Alten oder Neu-auch zu billicher Ungedult bewegt werdenen Handlungen oder sonst in gute Ord-in welchem je einer dem andern ohne Ver-nung / auf den fall man dern hernachmahlswaigerung beholffen seyn / und übertragenbedürfftig / gewißlichen zu finden gebrachtsollen.werde.Da aber die Sachen und Händel alsoSie / unsere Secretarii, sollen auch schul-häuffig / daß unsern Secretarien dieselbigedig seyn die Concept aller Hand=Brieffe /ohne Verlängerung zu expediren nicht wohl nicht nach den minuten, so ihnen von denmüglich / so sollen und mögen sie in den ge-Partheyen je zu Zeiten zugestellt werdenringschätzigen Sachen / auch unsern Cantz-sondern nach dem wissentlichen unsererley Schreibern / die sich für andern geschicktCantzley gebrauch / und alten Formularenund fleißig erzeigen / Ihnen zum concip.zu stellen; Sonderlichen aber in unserenren behuͤlfflich zu seyn / gebrauchen.verleyhungen unserer und deß Reichs=Re-Was dann also von berührten unserngalien, Lehen und Lehenſchafften ohne un-Secretarien; oder aus ihrem Befelch / wiesern sondern Befelch keine Enderung thun /jetzt gemeldt concipirt (welche Concep-damit zu unnöthigen Zanck wegen solcherten oder minuten sie auch nach unserm be-Veränderung nicht Ursach gegeben werde.sten Nutzen dem Cantzley=Stylo gemaͤß zuAuff daß aber sie dißfalß destowenigerihrer selbst Ehr / bestes Verstands zu be-irren / sollen sie / so viel möglich / und es et-greiffen und zustellen) solches alles sollenwan an gelegener Zeit haben / daß sie mitdieselbigen unsere Secretarien, von welchensondern Geschäfften nicht beladen / unserees verfast oder angegeben / in wichtigenund deß Reichs Saal= und Lehen=Bü-Sachen / und die mann nicht nach gemei-cher besichtiget / daraus unser Käyserlichenen Formularn fertiget / bevor / denn und des Heiligen ReichsGerechtigkeit er-ehe ichtwas ingrossirt, vielberührtem un-lehrnen / und sich aller Händeln / und Ge-serm Ertz=Cantzlern / oder an seiner Liebd.schäfften kundig machen / damit sie unsstatt unserem Vice-Cantzler zeigen / und sound dem Heiligen Reich desto getreulicherdaßelbige der Berathschlagung gemäß / mit und nützlicher dienen mögen / und durcheinem sondern Paßier-Zeichen vermer-Unwissenheit uns und dem Heiligen Reichcken / auch was also gezeichnet / fürt mehrnichts verabsaumen. Doch sollen sie auchgefährlicher weiß / nicht endern / sonderngute Achtung haben / un verfügen / daß die-zum ingrossiren geben / und fertigen lassen.selbigen Saal=un Lehen=Bücher nicht an-Und so die Copey oder Concept munderst / dann zu ihrem Behuffe / und im Falldirt, oder geschrieben / alsdann soll unserse- der Nothdurfft herfürgethan / und wan siecretari, durch welchen die concipirt odergebraucht / wiederum aufgehaben / deßglei-angegeben / dieselbige mit dem Schreiber / chen auch alle andere Cantzley=Acta, Hän-bevor und ehe sie zum fernern Zeichen ge=, del und Brieff in guter Ordnung und ver-tragen werden / überlesen / wo vonnöthenwahrung gehalten werden.doch ohne Radierung der Brieff / so auffWir wollen auch / daß solche unsere /Pergament geschrieben / sonderlich an de-und deß Heiligen Reichs Regalien und Le-nen Orthen da Geld=Summen / Nahmenhenschafften / auch obberührte Privilegien,und Zunahmen / und Datum Jahrs oderConfirmation, deßgleichen andere ansehen-R.H.C.O.A 4
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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Seite
7
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