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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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48 Kaysers Ferdinandi II. Reichs=Hoffraths-Siegel / Handschrifft und Pettschafft zusoll / zu jeder Sachen ein absonderlichesrecognosciren / von den Parteyen ange-Neben=Protocoll ordentlich und voll-halten würde / soll der Præsident zu sol-kommlich extrahirn, darinnen alleschen Actibus zween aus den Räthen / alsschrifftliches Einbringen / auch was fürvon jeglicher Banck einen / neben demInterlocutorien und Bescheid darauferfolgt / dergestalt / wie sie der Zeit nach Protocollisten deputiren / und soll / wasund auffeinander ergangen un einkom= darüber vorgehet / ins Haubt wie auchin jeder Sachen sonderbahre Protocollmen / unmangelhafft einschreiben / auchfleißig eingeschrieben werden.alles und jedes / was producirt wird / esseyn Gewalt / Hauptschrifften oder Bey-Damit dann auch in den Acti= desto-lagen / ordentlich mit Zieffern notirn, dieHauptschrifften zwar / als auch die er= weniger Mangel erscheine / so sollen die-selbe sambt dem Protocoll auff der Par-gangene Bescheid / so den Actis beygelegtteyen oder deren Anwald begehren / beywerden sollen / mit grossen numeris quoerstgedachten Deputirten / ihnen an ob-tirt, die Beylagen aber mit kleinen nubestimbtem Ort und Zeit und sonst' nir-meris oder Buchstaben quadrangulirtgend anderst wo nach Nathdurfft fuͤrge-als ihme dann deßwegen ein formulazeigt / auff ihr Begehren ergäntzt und re-solches Protocolls, darnach er sich zurich-gistrire werden / damit auch die Referen-ten / zugestellt werden soll.ten bey solcher Inrotulation der Schriff-ten nicht erkant werden / soll weder inWann nun die Producta von ihmdem particular Protocollo oder den Actisvon aussen signirt und wie sichs gehoͤrt /neben den Conclusis in das Protocoll mit ihrer Handschrifft nichts notirt oderad marginem mit Buchstaben verzeich-bracht / soll er solche Protocolla bey sichnet werden.behalten / die Schrifften aber so zurCantzley gehörig / dem Registratori über-Wann und so offt auch die Acta un-antworten / bis der Process endlich com-plirt, alsdann ihme gebührt / das Proto- ter den Räthen / Protocollisten und Re-gistratorn aus einer Hand in die anderecoll zu den Actis zu binden / und demgeliefert und empfangen / sollen sie iedes-Reichs=Hoffraths=Præsidenten fürder-mahls von dem / der sie empfähet / einelich zuzustellen.Handschrifft dargegen nehmen / wieDamit auch bey den Referenten die auch kein Referens einige Acta completsad referendum annehmen soll / es seynActa umb so weniger verstreuet werdendann dieselbe neben dem Protocollo inmoͤgen / soll der Registrator, nachdembeyseyn des Protocollistens ergaͤntzet be-dieselbe complirt seyn / auff der Parteyenfunden worden.Unkosten / wann die Acta etwas weit-Damit auch die Fiscalische Sachenleufftig / dieselben in Pergament hefftengebührlich fortgestellt und zu Erörte-oder binden lassen.rung bracht werden / soll es zwar mit denUber dies / sollen auch alle Bescheide /Decreta, Anwort und Urtheil welche im Exhibitionen und Communicationendamit als mit andern Partey=SachenReichs=Hofrath bey demselben Rathsitgehalten / alle Wochen aber in den com-ertheilt und gefast / auff obbestimte beyplirten Actis zu referiren / der Freytagde Tage / nach gehaltenem Rath durchdeputirt werden / wie dann auch / damitdie Secretatios, wie bißher beschehendie Lehen=Sachen in besserer Ordnungden Parteyen oder lhren Anwälden / de-gehalten / und die Räthe ob dieselbe innen sie gehörig / ausgetheilt und zuge-Zeiten requirirt worden oder nicht /stellt werden / die Juramenta judicialiaauch / welche den Parteyen je zu Zeiten bessers Auffsehen haben / auch was sichdurch Bescheid nothwendig auferlegt / von Zeit zu Zeiten der possessorumwie auch die Lehens-Eyde sollen gleicher halber für Veränderung begeben / inAcht nehmen können / sollen beydegestalt auff mehrbesagte beyde Tage inRegistratores einen kurtzen IndicemBeysein der Räthe erstattet werden.aller Teutschen und Welschen Lehen or-Wo aber die Acten zu inrotuliren /