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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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(46) 22TäysersERDINANDI II.Resolution.Wie es fürohin mit Producirung und Relation der judicial-Schrifften im Reichs-Hoffrath gehalten werden solle / de datoWien / 15. April 1626. wie solche in Reichs=Hoffraths-Buch eingeschrieben sich befindet.Je Röm. Käyserl. Majest. jenige / so bey derselben Session dessenAmbt vertritt / durch den Reichs=Hoff-unser allergnädigster Herr /raths=Thürhüter / die Expeditiones undhaben ihr / nach AntrettungProducta abfordern wird / sie damit zu-dero Kaͤyserl. Regierung /gleich gefast seyn / und nicht eines nachneben andern Ihres Käy-dem andern eingeschoben werde / sondernserl. Ambts schweren Ob-da hierinnen ein Nachläßigkeit verspü-liegen / mit embsiger Sorgfältigkeit an-gelegen seyn lassen / damit bey dero Käy= ret / mögen die Agenten ihnen zuschrei-serl. Reichs=Hoffrath die heilsamb und ben / daß die Producta bey derselben Ser-geliebte Justitia schleunig befördert undsion weiter nicht angenommen werden /da sie aber zu Nachtheil der Parteyenfürgestellt / auch männiglich ehist unpar-teylich Recht mitgetheilt werden und wi-hierinnen zum oͤfftern sich unfleißig erzei-derfahren möge / und umb deßwillen da-gen würden / sollen sie deßwegen nachmit in den Processen, umb so viel mehrErmessung deß Judicii gestrafft werden.richtig und ohne Versaumung der ZeitWann nun die Schrifften dermassenverfahren werde / biß auff Ihrer Majestät weitern Befelch gnädigste Verord­ in den Reichs=Hoffrath eingegeben / sollder Herr Reichs=Hoffraths=Præsident,nung gethan / wie folget.oder der seine Stell vertritt / auff solcheErstlich setzen und wollen Ihre Käy-einkommene Producta alsbald das Præ-serl. Majest. daß wochentlich zween Taͤ-sentatum zeichnen / und zu Ende desge / als der Montag und Pfingstag / o-Raths / den jenigen so zuvor in einer jed-der da auff denselben ein Feyertag ein-wedern Sachen referirt, oder da umbfiele / der Tag hernach zu Einreichungneue Process angehalten / oder sonsten dieder gerichtlichen Producten, wie auchvorigen Referenten nicht zur Stell wä-der Supplicationen, darinnen umb Er-ren / seiner Discretion nach / austheilen.kennung der Process erstlich angehaltenwird / deputirt und angesetzt seyn sol-Was nun solcher Gestalt bey dersel-len / auff welche Tag alle Parteyen / ben Session auff den Montag produ-Procuratores und Agenten / welche in cirt, und den Räthen ad ReferendumJustici- und Parteyen Sachen / wie ob-zugestellt / sollen die Referenten schuldiggemeldt / etwas zu produciren haben /seyn / den Pfingstag hernach / was abersich eine halbe Stund ungefehr / eheden Pfingstag einkommen / den nechstendann der Reichs=Hoffrath geschlossenMontag für allen andern Sachen vor-wird / zugleich für der Raths=Stubenzubringen / dergestalt daß biß alle solchein der Person oder durch Substituirte Producta vorgebracht / und darüber Be-finden lassen sollen / damit so bald der scheid ergangen / kein andere Sach beyReichs=Hoffraths=Præsident= oder der obbestimbten Raths=Tag vorzunehmenverstattet werden soll.Da