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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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40 Kaysers Matthiæ Reichs=Hoffraths=Ordnungben / gleicher Weiß solle bey unsermOrdnung Meldung beschehn) an gehö-Reichs=Hoffrath und Cantzley von ei-rigem Ort erscheinen / was sie fürzubrin-nes andern wegen / zu procurirn, sollici-gen haben / verhandlen / auch ob ihre Ge-tirn oder in andere Weiß und Wegegen=Anwäldt etwas fürbringen odervor ein Agenten oder Anwalt sich zu ge-handlen wolten /oder von dem Reichs-brauchen / niemand verhengt / oder ver-Hoffrath ihnen etwan ein Bescheid oderstattet werden / er habe dann zuvordersDecret zu ertheilen /oder sonsten was für-ein General- oder Special-Vollmacht / sozutragen wäre / anhören / und da einerzu solchem gnugsamb / wie oben vermeld /ehehafft halber zu Zeiten in der Personubergeben / und in der Sachen / darinnnicht erscheinen könte / so solle er doch je-desmahls seiner Mit=Collegen einen er= er sich zu solcher Anwaldschafft oder agi-bitten und substituiren / welcher Zeit sol-rens gebrauchen will beglaubter Formoriginaliter oder in vidimirter Copey ex-cher seiner Abwesenheit / auff seiner Prin-hibirt, und ad Acta registriren lassen / socipalen Nothdurfft gebührende Obachtsollen auch alle Procuratorn, Sollicita-und Auffmerckens habe / damit sich nie-torn und Agenten, sich alles unziemen-mands fürters zu beklagen habe / als obden Practicirens / mit Erkundschafftungseiner unwissend oder hinterruͤcks etwader Referenten Votorum und was der-eingebracht oder angenommen / derent-wegen auch da über Zuversicht bey Ein-gleiche des Reichs Geheimnissen seynd /oder Anbringung deß jenigen / an wel-darzu wider rechtlicher Gewinnung derchem etwas gelegen / von deß GegenRäthe privat Gunst oder Favor zu einerparts wegen niemand zugegen wäre / sooder der andern Parteyen und Sachensolle bey nechster Audienz dessen Agentungebührenden Vortheils / wie das im-durch denjenigen / so solches ein=oder an-mer durch Gaab / Verheissung oder inbracht / und so es von demselben unterlas-alle andere Weg / durch Menschen Sinnsen würde / durch unsers Reichs=Hofferdacht / oder geschehen kunte / allerdingsraths Protonotarium öffentlich avisirtmüßig gehen und enthalten / darzu wederund erinnert werden.Anlaß / Hülff / Rath noch That geben / inkeinerley Weiß noch Wege.Weiters sollen ermeldte Procurato-res, Agenten und Sollicitatorn sich in ih-Da sie auch einige Geheimniß dieren Schrifften und mündlichen Fürbrin-Personen oder Sachen anderwerts er-führen / solches nicht weiter bringen / son-gen und Recessen aller Weitläufftigkeitund Verlänger=auch Verhinderung derdern all ihr Leben lang von mäniglichen /Sachen und Parteyen / dergleichen auchinsonderheit aber denen Parteyen so esungebührlicher / hitziger Schmähe=und berührt / verschwiegen und verborgenandere Neben-Reden gäntzlich enthal-halten.ten / auch alles das sie fürgetragen ha-ben / lauter und verständiglich / kurtz undWeiter sollen sie auch für ihre selbstdergestalt in die Feder reden / damit esPersonen / anderst als bey denen sichsdurch obgemeldten Hoffraths=Protono-laut der Ordnung gebührt / einige Expe-tarium eigentlich aufgeschrieben unddition, Beförderung / oder sonst eines o-verzeichnet werden möge.der das ander nicht suchen noch begeh-ren / auch ihre Principalen gleichfalls all-Es solle auch hinfüran keine Suppli- einig nach der Ordnung / und auff keincation, Schreiben / Schrifft oder an-andere noch widrige Mittel oder Weegders / wie das Nahmen haben mag.anweisen / oder ihnen darinnen beholf-übergeben / noch auch von denen / wel-fen seyn / es wollte dann an der Expedi-chen es gebühret / einigerley Weis auff tion vorsetzlicher Mangel erscheinen /oder angenommen werden / sie seyn dennwelches ihnen an gebührenden höhernentweder von den Parteyen selbst / oder Orten anzubringen / unbenommen.von dero Procuratorn und Agenten(so dessen gnugsamen Gewalt zuvorderstWo dann unter solchen Agenten ei-beygelegt / oder derentwegen wie recht ner oder mehr / der Reichs=Hoff= undcavirt haben) eigner Hand unterschrie= Cantzley=Ordnung ichtwas zuwider sichunter