Druckschrift 
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
Seite
12
Einzelbild herunterladen
 

Käyser Ferdinandi I.heime Räthe berichten / daß es vor Jah= am Käyserl. Hoff allhier zubeladen / er-hebliche gnugsame Ursache haben / oderren jederzeit mit sonderm Fleiß observirtworden) hinfüro durch in guter Acht worauff sonsten dieselbe Partheyen zu-haben / und nicht weniger als auff an= bescheiden. Das haben Ihre Maj. ausdere / der Hoffraths=Ordnung inserirte erheischender unvermeidlicher Noth-Artickel ihre Vota und Decreta darnach durfft / dero Vice=Präsident und Reichs-Hoffräthen / in Käyserl. Gnaden / damitrichten.sie ihnen wolgeneigt / nicht bergen mö-Desgleichen vor dismal die obange-gen. Signatum zu Prag unter Ihrer Kaͤy-zogene / des von Freyberg und Aluens-serl. Majest. auffgedrucktem Secret-leben drey Sachen von neuem ersehen unInsigel den ersten Tag Julii Annobedencken / ob sie also qualificirt zu seyn1596.erscheinen / daß Ihre Majest. mit deter-mination und Entscheidung derselbenKäyserRUDOLPHI II.Reichs=Hoffraths=Instruction.ben wir mit guter Vorbetrachtung undWir Rudolph der Ander rc.gehabten Rath unserer Räthe ermeldteBEkennen und thun kund allermaͤn-Ordnung mit allem Fleiß wieder erse-gniglich / nachdeme wir in unsermhen / dieselbe an vielen Orten vergrös-Käyserlichen Gemüth zu mehrmalensert / nothwendige und nützliche Erklä-mit ernstlichem Fleiß und nothwendigerrungen hin zugethan / und denjenigenSorgfältigkeit ermessen / auch in tägli-Räthen so an unserm Käyserl. Hoff-cher Erfahrung vermerckt / wie be-rath jetzo seyn oder künfftiglich daranschwerlich ja auch unmüglich einig fried-kommen moͤchten / zu besserer Nachrich-lich Wesen in Regimenten bestehen / datung solche Ordnung erneuern lassennicht gute Ordnung und gleichmässi-darnach sich unsers Hoffraths Præsident,Recht einem jeden administrirt undRaͤthe / Secretarien un̄ andere den Hoff-mitgetheilt wird / derowegen dann durchrath zugehörige Personen in allem undweyland unsern lieben Herrn und An-jeden Puncten / so viel sie dieselben be-herrn Käyser Ferdinand mildseeligsterühren / zu richten und zu verhalten wis-Gedächtniß im Jahr als man von Chri-sen werden.sti unsers Seeligmachers Geburt zehlt.tausend fünfhundert und neun un funf-TITULUS I.zig / zu Augspurg eine Ordnung und In-Wo und an welchen Orten der Käyserl.struction, nach welcher unser Käyserl.Reichs=Hofrath gehalten / und wieHoffrath gehalten werden solle / auffge-derselbe besetzt werden soll.richt.Dieweilen aber durch VeränderungUnd erstlich damit solcher unser Käy-der Zeit und Leufft / immittelst aller-serl. Reichs=Hoffrath jederzeit uns zuhand Unrichtigkeiten eingerissen / daßdieselbe wohl einer Erleuterung auch Ehrn und Reputation desto stattlichenangesehen / soll derselbe allwegen in un-Erneurung bedürfftig / und wir uns danserm Käyserl. Hoffläger in gewöhnli-nicht weniger als unsere vorgemeldtecher und absonderlich darzu geordnetetlöbl. Vorfahren die Justitiam zu beför-Hoff-Raths-Stuben gehalten wer-dern schuldig erkennen / auch solches zuthun jederzeit geneigt seyn / alsoTIT.