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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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254 Cap. XX. De Sententiae coeterarumque Liter.gefolgt werden: Dergestalt ist Herrn aber eine neue linea seyn / widrigen fallsGraffen Kaunitzens Graffen=Brieff man darzu nicht gehalten ist; dergestaltallbereit in Anno 1664. ausgewürckt /hat sich auch noch jüngst in diesem Jahreaber allererst in diesem 1683sten Jahr mit unserm Gräfl. Hauß Ysenburg zu-getragen / und demselbigen / oben ange-erhoben worden.Mit denen Literis Justitiæ aber hatführter Ursachen halber / ein doppler Taxes eine andere Beschaffenheit / als wel-zugemuthet werden wollen / nachdemche intra Annum & Diem redimirt wer= man aber remonstrirt, (1) daß ob zwardas Lehen auff die Collaterales nunmehrden müssen / oder in Verbleibung des-sen / worauff strictè gehalten wird / ipsogehe / es jedoch keine neue / sondern unaJure erloschen seyn / und de novo darum eademque linea sey / dann (2.) der jetzi-wieder supplicirt werden muß.ge Lehen=Empfänger Herr Graff Jo-Ja / wann es Appellations-Processehann Ludwig von Ysenburg auch mitbetrifft / so nicht ausgelöst werden / seynddem letztverstorbenen Herrn GraffWilhelm Otten Hochseel. Andenckensdieselbe ipso Jure desert, und mag dasdaraus erwachsene Præjudicium nichtallschon in vorigen Lehen=Brieffen si-reparirt werden-multaneè investirt, also dißfalls mehrDie Copien und Vidimationen be-ein neuer Lehenträger constituirt, alslangend / welche in obgedachter Rolle ein neues Lehen empfangen werdennicht taxiret, giebt man vor jeden copir-wolle / darzu noch (3.) die Oservanz undten Bogen einen halben Gulden oderdaß es vor Alters in solchen Fällen an-dreissig Kreutzer / und von jedem Blatderst nicht gehalten / und man übers sim-Pergament einen Gulden. Von je-plum niemahl gravirt worden sey / alle-der gemeinen Vidimation aber / so dergirt, So hat das löbliche Tax=AmbtRegistrator verricht / zwey Gulden /endlich solchen Rationibus statt gege-wann er nemlich sein eigen Pittschafft /ben / und ist vom doppelen Tax abge-falls er aber den Kaͤyserl. Adler darun-wichen.ter druckt / alsdann pflegen drey Gul-Nicht weniger seynd alle Lateinischeden bezahlt zu werden.Expeditiones, weil solche Sprach noblerUber das ist bräuchlich / daß bey ver= und beschwerlicher / noch so hoch als dieschlossenen Justiz-Sachen / als Rescri-Teutsche im Taxt / und pflegen doppeltpten und dergleichen / jederzeit eine Co-bezahlt zu werden.pia davon gegeben werde / wann nem-Endlich erfordern alle Judische Expe-lich selbige ad Instantiam partis erkannditiones, sie seyn Justitiae oder Gratiæ,worden / wofern aber solche ex officiodoppelen Tax / weil aber solcher in derdecernirt, so bleibt Copia oder commu-Tax Ordnung nicht gegründet / nochnicatio tenoris zuruck / und wird dersonsten einige schrifftliche VersehungTax entweder bezahlt / oder auch gardarüber vorhanden. So hat im jüngstennichts bezahlt / sondern die Expedition83sten Jahre den 12. Febr. sich zugetra-ex officio fortgeschickt / dergleichen ge-gen / daß folgende Klagten geschehen.meiniglich in causis Fiscalibus, Came-Loͤw Ochs Jud zu Franckfurt contraralibus, oder andern dergleichen Sa-weyl. Johann Schneiders Wittib / Ap.chen / wobey das Interesse Cæsareumpellationis, sive gedachter Löw Ochs submercklich versirt, zu geschehen pflegt.praesentato 22. Januarii nuperi erstattet al-Falls auch Rescripta nicht simpliciterlerunterthänigsten Danck / für die / lautsondern in modum Conservatorii, das beygelegten Extractus Protocolli de 24. De-ist / cum Clausula, daß ihr Supplican-cembris vorigen Jahrs gnädigst erkann-ten (wann die Sache angebrachter te völlige Appellations-Processe, und giebtMassen sich verhält) mit befahrendengehorsamst zu vernehmen / daß er diesel-Execution verschonet / erkannt werden /be biß dato nicht erheben noch abschickenso muß die Tax doppelt erlegt werden. können / weilen das Tax=Ambt van ih-Also auch wann ein Lehen nicht auffme / als einem Juden / doppelt / Tax nem-einen Ascendenten oder Descenden-lich 66. fl. haben wollte / mit Bitte / beyten, sondern Collateralem fällt / so istdiesen und weiters angeführten Um-der Tax gleichfalls doppelt. Es mußständen die fatalia annoch auff sechsWochen