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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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Ubi de Magn. Sac. Caes. Maj. & Imp. Sigill. ac Cal. 251Majest. nicht zwey / sondern nur einen geziert / anzudeuten / daß solcher sowoldes Kaͤysers und des Reichs ungezweif-Adler mit zweyen Koͤpffen fuͤhren / wiefeltes / als auff Christum unsern Hey-solches nicht allein der Reichs=Abschiedland / und dessen Creutzigung gegründe-De Anno 1559. §. Wie aber vorge-tes Wappen sey / wie dann Constanti-stellt ꝛc.sondern auch die Praxis selbst bezeugt / nus Magnus, als er wider Maxentiumin Krieg gezogen / zum erstenmal deminmassen die Literae Justitiae & Diploma-in der Fahnen geführten Adler / dasta Gratiae nicht sub Aquilis, sondern subCreutz cum Inscriptione: Hôc vince:Aquila, wie man zu reden pflegt / mit-beygefügt.getheilet werden.So ist auch die Aufftruckung desEs siehet aber der Adler mit einemAdlers so gar noͤthig / ut etiam Proces-Kopff gegen Morgen / und mit dem an-sus vel Diplomata, sine appositione sigil-dern gegen Abend / zur Erinnerung /li, nullum robur ac firmitatem habeant;wie etzliche vermeinen / daß das Römi-sche Reich vor diesem in zwey Theile / in bellissime Glossator dicitIn Clement. 1. de Jurej.Orient und Occident getheilt wordenQuod ejusmodi Literae non dicanturwie nach Constantini Magni Tod / vonexpeditae, nisi sint plumbatae, quem se-seinen beyden Soͤhnen / Constante undquitur AlexanderConstantio, und folgends am Ende desII. Respons. CXV.4ten Seculi von Theodosio geschehen /welcher das Reich zur einen Helffte demHonorio, und zur andern dem ArcadioSECTIO IV.zugetheilt / wiewol dieser zwey=Köpfigte Adler vielmehr den Käyser und dasDe Calendario ExcelsissimiReich / als deren beyder Wappen sol-hujus Judicii.cher ist / zu repræsentiren scheinet / quòOBservatur autem in nostro Judicioetiam Veteres sequenti disticho alluse-Imperiali Aulico tàm quoad Feriasquàm Sententiarum & PrivilegiorumPicta biceps Aquila hinc OccasumExpeditiones solummodò Calendariumhinc dum aspicit OrtumAlter ait nostri est, Caesaris alter Gregorianum, der Neue Calender undzwar à tempore Imperatoris Rudolphicrit:II. der den 10. Octobr. 1583. folgendeZwar vermeinet Lipsius, es seye wi-Käyserl. Resolution darüber ergehender die Natur / daß ein Adler zweenKöpffe habe / und ist auch nicht ohne /lassen.Nachdem sich bißher im alten Calen-daß die Natur einem Leib mehr nicht alseinen Kopff gegeben; allein es ist hin= der sowohl der Fest= als auch der Jahrs-wiederum bekannt / daß wir in Corpo-Zeit und andershalben / allerley Män-gel befunden / derowegen dann unlängstre mystico offters naturae terminos u-nicht allein mit Käyserlicher Majestätberschreiten; Also giebts in Aristocra-Vorwissen / sondern auch auff etzlichertia mehr Koͤpffe an einem Haupt / jawer allhier noch scrupulôs seyn will /Kaͤyserl. als anderer Christlicher Poten-taten und Herrschafften vornehmer Ma-dem antwortet man billich mit jrnemthematicorum fleißiges Nachdencken unTeutschen / der / als ihn ein Venetianengefragt / in welchem Lande doch der Ad-Gutachten ein neuer Calender verfasset /und von ihnen / als derselben Sachenler zween Köpffe hätte / derselbe ihmgeschicklich reponirt, nechst dem LandeVerständigen einhelliglich vor gut / auchda die Löwen zween Flügel haben / wiedie vorbemeldte Mängel ab= und alles inihrem Evangelisten Marco zugemahlet eine beständige immerwehrende Rich-wird.tigkeit zu bringen / für nothwendig ge-Es ist aber dieser des Käysers undachtet worden / und dann hierüber wei-des Reichs Adler nicht allein angeregter ter erfolgt / daß im 1582sten Jahr sol-Ursach halber / zweyköpfigt / sondern cher Neue Calender hin= und wieder undauch über das mit einer Krone auff demnicht allein in Italien / sondern andernmehr / und nicht der geringsten Christli-Haupt und einem Creutz auff der Brustchenli 2