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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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170 Cap. XII. De Causis Justitiae ac Gratiae.keiten / zu einem und andernmahl herfür höchst= und hochansehnlichen Commissa-bracht / und in diese Sachen mit eingezo=riorum so vielfältige Bemühung an stattgen werden wollen / uns keineswegs ein= schuldiger Danckbarkeit ein solchenzulassen oder im geringsten ichtwas dar= beygemessenen hohen Undanck / Unge-wieder zu disputiren begehrt / hochermel= bühr und Wiedersetzlichkeit begangen /dtes Herrn Land=Grafen Fürstl. Gnad. und Euer Käyserl. Majest. Ungnad undsowohl als deren wohlansehenliche / zum gleichsam privation dieser Stadt vor-Theil auch unsers unzweiffentlichen nemsten Reichs-Stadt-Rechtens / nem-Vertrauens Ihrer Churfürstl. Gnad. lich der Freyen Wahl mit wenigen oderselbst Herren Räthe gutes Zeugnis ge= vielen verursacht haben sollen) unsernben werden / als wir es auch auff allen gründlichen Bericht / EntschuldigungFall neben andern Urkunden und Umb= und Rettung vorerzehlter massen in al-ständen / nachmals mit reinem unver= ler gebührenden Unterthänigkeit und Re-sehrten Gewissen ohne Schwer erhal= verenz einzuwenden.ten / und uns alles zugemasten Despects,Und gelangt demnach an Euer Kaͤy-Wiedersetzlichkeit / und anderer Unge-serl. Majest. unser allerunterthänigstesbühr / wie die Nahmen haben mögen /flehentliches Bitten / dieselbige uns diß-vor GOtt dem Allmächtigen / dem Heil.falls ausser der geschöpfften Käyserl.Reich und desselben geehrten Catholi-Ungnad (weil die allergeringste Ursachschen und anderen Ständen / und män-von uns dazu nicht gegeben worden.niglichen / wo dessen zu Recht nöthignoch fürters vermittelst Göttlicher gnä-seyn würde / gar wol benehmen könn-diger Verhütung einiger massen wis-sendlich gegeben werden solle) allergnä-Wann dann / allergnädigster Käyser digsten Käyserl. Milde zu erlassen / unsund Herr / das alles / und besonderlich /auch und unser von deß Heil. Reichswas unser des Raths Intent und Resoluwegen untergebene Stadt Franckfurttion belangen thut / in höchster Warheit /wieder so uhraltes / mit andern des Heil.also und anderst nicht beschaffen / undReichs freyen Städten gemein haben-wir der gaͤntzlichen allerunterthänigstendes Recht und Exercitium der freyenZuversicht / daß auff ferneren unsern al-Wahl geschworne Avd und Pflichten /lerunterthänigsten Bericht / über so hoch-sowohl auch inhabende Käyser= und Kö-beschwerte Pflicht und undisputirlichenigliche Freyheit un̄ Confirmationes (de-Jura, uns nicht weiters hierinnen zuge-ro Käyserl. Chur= und Fürstl. Erklärungmuthet werden kan: Wañ auch derglei= dadurch dieser Stadt Frey= und Gerechchen fürgängig seyn sollte / alsdann des tigkeiten salvirt, jetztmahls zugeschwei-Heil. Reichs Städte (als deren vor-gen / in einigen Weg nicht graviren undnembste Würde und fundamental-Be-beschweren zu lassen / sondern vielmehrrechtsamkeit eben in dero freyen Raths-gleich dero allerhöchst=geehrten Vorfah-Wahl principaliter bestehen thut) eins-ren Römischen Käysern und Königenmals ein sehr grosse diminutionem statusChristmiltseeligsten Gedächtniß / dabei& libertatis inImperio antiquitus obser- mächtiglich zu schützen und handzuha-vatæ, erleiden / und gar den Erb=und Land= ben / allergnädigst geruhen / und unser je-derzeit bis auff Dato von unsern Vor-Städten gleich / wo nicht geringer gesetztwürden / darzu wir aber Euer Käyserl.fahren und uns / wie beweißlich / darge-Majest. als eines gerechtigsten Käysersstrecktes äusserstes Vermögen und geallergnädigst nicht gewillet wissen. Sotreuester Devotion in Käyserl. Gnadenhaben Euer Kays. Maj. veluti supremierwegen / vielmehr auch mit väterlichenJudicis religionem wir destoweniger al-Augen und ersprießlicher Handbietunglerunterthänigst unangelangt lassen sol-ansehen / und wie bishero also hinfürterlen / sondern vielmehr die äusserste Not= unser allergnädigster Käyser und Herrdurfft befunden / bey Euer Kaͤys. Maj.seyn und verbleiben wollen.und männiglichen / wo wir dieser Sa-Worgegen Euer Käyserl. Majestätchen wegen in ungleiches Vornehmen wir uns jederzeit / als dero allergehor-und Beschwerung gesetzt seyn möchten /samste Reichs Unterthanen zu getreue-(als ob wir nehmster fernerer Devotion allerunterthänigstgegen dero Kaͤverpflich-