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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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XXII.XXIII.

166 Cap. XII. De Causis Justitiae ac Gratiae.Prälaten / Graffen / Freyen / HerrenDetur ad quinquennium sub poena quin-Rittern / Knechten / Land=Vögten /que Marcarum Auri, & cum ClausulisPflegern / Verwesern / Ambtleuten /solitis, restituaturque supplicanti unumLand=Richtern / Schultheisse / Bürger-Exemplar.Gemeinden / und sonst allen andern /Franciscus Winandus Bertram.unsern und deß Reichs UnterthanenEs fragt sich aber hier / ob die Impre-und Getreuen / in was Würden / Standsoria perpetua und simpliciter ad haeredes,oder Wesen die seynd / denen diß unserauff die Erben und Nachkommen ge-Käyserl. Patent / oder glubwürdigegeben / allein ad haredes suos, oder auchAbschrifft davon fürkombt / und damitauff die extraneos zu verstehen / also dasselbige per Testamentum auff andere ersucht werden / unsern Freund=Vetter-Oheimlichen Willen / Käyserl. Huld /transportirt / oder aliô titulô cedirt wer-Gnad und alles Guts / und geben Eurden können?Liebd. And. und Euch Freund=Vetter-Einige vermeinen / daß dergleichenOheim= und gnädiglich zu vernehmen:Impressoria mera Gratiæ Diplomata undDemnach uns in Unterthänigkeit vor-also auff die Extraneos nicht zu extendi-gebracht worden / was Gestalten Carlren seyn.Friedrich von Möschlitz seinen BrudernGottfried von Möschlitz / auff ihremAllein der gefunderen Meynung istdiese / daß es vielmehr Privilegia Justitiæ eigenthumlichen Gut Bocksdorff den8ten Martii nechsthin durch einen Pi-und Mandata Inhibitoria poenalia Caesa-rea seynd / wodurch die Impetranten ein stolen=Schuß entleibt habe / der Thäterauch darüber flüchtig worden seye / diesolches Jus acquiriren / Krafft dessen ihNotturfft aber erfordern will / daß der-nen mit solchen Privilegiis zugebahren.selbe in gefänglichen Verhafft und Ver-gantz frey und unbenommen ist; Wi-wahrung gebracht / und folglich überdann die tägliche Erfahrung giebt / daßsolch höchstär gerliches Factum gebüh-sothane Impressoria in Extraneos trans-rende Inquisition beschehe / wir auch zuportirt und übergeben werden / und dassolchem Ende unserer unmittelbahrenVi Clausulæ, Privilegiis Impressoriis comReichs-Ritterschafft in Schwabenmuniter insertae: Ohn sein / des ImpetranOrtsCreichgau unsere Käyserl. Commis-ten / Consens nicht nachzutrucken; QuaClausula, quemadmodum illa generalis sion heute Dato auffgetragen haben. Alsgesinnen un begehren wir an Euer Liebd.est, ita nec Extraneos excludit, conseAnd. und Euch hiemit Freund=Vetterquenter in liberrima Impetrantis voluntate est, ejusmodi Impressorium sibi & und gnädiglich / denen andern / und un-sern aber ernstlich befehlend / sie wollenhaeredibus suis concessum, praesertim sisuos non habeat, in extraneos transferre, in ihren Landen / und Gebieten die ernst-liche Verfügung thun / und daran seynquod etiam favor testandi suadet, cùmReip. intersit, neminem intestatum dece­ damit obernannter Carl Friedrich vonMoͤschlitz auffgebracht / und sobald ob-dere.gedachten unsern Käyserl. Commissarieneingelieffert / und überantwortet / undFerner kombt dem Herrn Reichs-Vice-Cantzlern zu/Glait und Paßbrieffe darauff wieder denselben der Inquisi-tions Process denen Rechten nach formi-zu ertheilen / es treffe dann die Commer-cien an / dann solchen falls die Hof= ret werden möge. Daran beschichtwas der heilsamen Justiz gemäß ist / undCammer selbige allein ertheilet.benebens unser gnädigster Will undDie Patenta für Gewalt zum Rech-Meinung. Laxenburg den 28. Aprilisten / Item die Deliquenten zu greiffen /Anno 1681.und dergleichen Casus, auszutheilen;Quoad Capturam Delinquentium nu-Leopold /Vr. Leopold. Willhelm Graff zuper adhuc sequentes literae Patentes ema-Königsegg.narunt.Ad Mandatum Sac. Cas. Maj. proprium.Leopold rc.Entbieten N. allen und jeden / ChurFrantz Martin Menßhengen.Fürsten / Fürsten / Geist= und weltlicDer-