162 Cap. XII. De Causis Justitiae ac Gratiae.Cancellarium, qui Cæsareæ Majestati li- Statuum kommen zulassen / den 27. Maybellum supplicem porrigit, & desuper 0. 1682. abgangen.retenus refert, petenda.Leopoldec.Euer And. und Lld. ist ohne dem wohlSUBSECTIO I.bewust / was uns auff die / von unsererIn Comitiisund des Heil. Reichs=Stadt Lindau /bey gegenwaͤrtigem Reichs=Convent zuautem impetrandae suntRegenspurg vorgebrachte Beschwerde-Mortatorii¶ Oratorii concessiones, Statibus nimi. ihres obhabenden alten Matricular-An-Mrum Imperii contra Constitutiones schlags halber der 196. Gülden für einImperiales faciendae.gehorsambstes Reichs=Gutachten er-Rec. Imp. Noviss. de An. 1654. §.stattet / und darinn eingerathen worden /175. &c.daß derselben von erstberührtem An-Ejus Rei praejudicium habemus inschlag Interims-weis / und biß zu Ratifi-causa Naussau=Saarbruͤcken Morato-cirung der allgemeinen Reichs-Matriculrii contra Creditores, Krafft dessen Hoch-106. Gulden abgezogen und bey künff-gedachtes Nassauisches Hauß mit dentig vorfallenden Reichs- und Kreiß-An-angesuchten Moratorio am Käys. Hoflagen / auch andern gemeinen Beschwer-nicht durchdringen können / noch gehörtden / Einquartierungen und Repartitionwerden wollen / biß endlich Ehur=Für-oder sonst in andere Wege auff ein meh-sten und Stände in Form eines Gut-rers nicht / als die übrige 90. Gulden re-achtens / Jhro Kääserl. Majest. ein an-flectirt, und von besagter Stadt erhobenders eingerathen / und mithin vorherwerden sollen / wie solches hierunten sol-solch Impediment aufgehoben habengendes Gutachten mit mehrerm aus-worauff die Sache im Allerhöchstpreiß-lichen Reichs=Hoffrath an= und vorge-Wie wir nun sothane uns eingerathe-nommen / und endlich Ihro Käyserl.ne Interims-Moderation, als welche wirMajest. das in Adjectis hujus Libri be-in der Billigkeit fundirt zu seyn befin-findliche Votum darüber eingeschickt den allergnädigst approbiren / und de-worden.rentwillen auch / daß Euer Andacht und2. Feudor. 2. Concessiones Feudornm majorum quovisLld. ermelte Stadt an obgedachtesM.j.Con-modò apertorum.Reichs=Convent recommendirt haben /cessiones.CAPITUL. LEOPOLD. Art. XXX.und ihr ohn=vermögen von selbsten er-3. Exemptio 3. Causae Exemptionum ackennen / umb soviel mehr geneigt seyn /num &4. Foederum.damit derselbigen einige sublevation4. Foeder.Becker in Synops. Jur. Publ. Libr. IV. Cap. I. wiederfahren möge.causae.5. Juris Monetandi permissio.Als gesinnen wir an Euer And. und5 Juris Mo-Ibid.Lld. hiemit gnädigst / sie wollen von tra-netandi per 6. Matriculae redintegratio & moderatio. genden Craiß=Ausschreib=Ambts we-missio.Ibid.gen daran seyn / und die fernere Verfü-6. Matricu.Dergestallt ist der Stadt Lindau ihregung thun / damit bey allen und jedenlae redinte. Matricular Anlage der 196. fl. auff vor-künfftigen Reichs= und Craiß=Anlagen /gratio &hergegangenes Reichsgutachten / laut auch andern gemeinen Beschwerden /moderatio. hierfolgenden Käyserl. Schreibens anEinquartierungen / Repartition, und son-die ausschreibende Fürsten des Schwä-sten auff oberwähnte Stadt / als einenbischen Craises / noch in jüngstverwiche= Frontrier Ort / gebührende Reflexion ge-nen 1682.ten Jahr den 27. May auff 90. macht / und dieselbe hinfürters über diefl. moderirt worden.verbleibende 90. Gulden keineswegsCopia Käyserl. Schreibens / so mu belegt oder beschwert / sondern als eintatis mutandis an die Stadt Lindau ih-getreuer Mit=Stand des Heil. Röm.res Matricular-Anschlags halber / und an Reichs noch ferner conservirt werdendie ausschreibende Fürsten des Schwämoͤge. Das gereicht uns zu sonders an-bischen Craises / wie auch ad Comitiagenehmen Gefallen / und wir verbleibenumb solches ad Dictaturam & notitiam2c. Laxenburg den 27. May 1682.Folgt
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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