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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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Circa Causas Gratiæ.Wir Leopold von Gottes Gnaden er= weyland Gerharden Graffen zu Steinwöhlter Römischer Käyser / zu allen Zei= erkaufft / und alles von dem Heil. Reichzu Lehen rührt / auch jüngstlich von Unsten Mehrer des Reichs in Germanien, zuWilhelm Otto Graff zu Ysenburg undHungarn / Böheim / Dalmatien / Croa-Büdingen / für sich selbsten / auch seinetien und Schlavonien König / Ertzher-tzog zu Oesterreich / Hertzog zu Bur= Gebrüder und Vetter zu Lehen empfan-gen und in gehabt hätte / und aber die-gund / Steyer / Kärndten / Ergin undfelbe jetzt nach Absterben obgedachterWüttenberg / Graff zu Tyrol etc. Be-Grafen zu Ysenburg und Büdingenkennen offentlich mit diesem Brieff undpective Gebruͤder un̄ Vettern ihnen vonthun kund allermänniglich / daß Uns derUns / als noch regierendem RömischenWohlgebohrne / unſer und des ReichsKäysern / von neuem zu Lehen zu erken-liber getreuer Johann Ludwig / Graffnen und zu empfangen gebührte / zu Le-zu Ysenburg und Büdingen / wie auchhen zu verleyhen gnaͤdiglich geruheten.die Wolgebohrne unsere Liebe Andäch-Das haben Wir angesehen ob berühr-tige Maria Charlotta Graͤfin zu Ysenburgte Johann Ludwigens Grafens zu Y.und Büdingen / in Vormundschafftssenburg und Büdingen / wie auch Ma-Nahmen Ihrer Söhne Johann Casi-riae Charlottae Graͤffin zu Ysenburg undmirs / Ferdinand Maximilians / GeorgBüdingen / in Vormundschaffts Nah-Albrechten und Carl Augusten / Graffenmen ihrer Söhne ziemliche Bitte / auchzu Ysenburg und Büdingen / demütig-die angenehme / getreue und unverdros-lich angeruffen und gebeten haben / daßsene Dienste / so ihre Vorfahren Uns undWir ihnen diese nachbestimmte Stückedem Heil. Reich in mannigfaltige Weißund Guter / mit Nahmen Büdingen /erzeigt haben / und sie hinführo nichtBüdinger=Wald / mit Wächterspachweniger zuthun gehorsambst erbietigdas Gericht zu Wolfferborn / das Dorfseynd / auch wohl thun können / mögenund Gericht zu Selbold / Dörffer undund sollen / und darum mit wohlbedach-Gericht zu Grundau / die Königsleutetem Muth / gutem Rath und rechtemauf der Kalte / Item den Wildbann inWissen / dem gemelten Johann Ludwi-der Drey-Aich / Item ein Thornes aufgen / Grafen zu Ysenburg und Büdin-dem Zoll zu Lohnstein mit allen und je-gen und Mariæ Charlottæ Graͤffin zuglichen ihren Herrschafften / Herlich-Ysenburg und Büdingen / in Vormund-keiten / Freyheiten / Gerichten / Fische-schaffts Nahmen ihrer Soͤhne / die be-reyen / Wildbahnen / Wiesen / Aeckernrührte Lehenstücke und Güter / mit denund andern ihren Rechten / Nutzen / Ge-fällen und Zugehörungen / auch alle und obberührten Rechten / Nutzen und Zu-gehörungen / zu Lehen gnädiglich ge-jegliche ihre Gerechtigkeiten / Zins / Ren-reicht und vorgelihen / reichen und lei-ten / Nutz / Gült / Gefälle / und alle an-dere Zugehörungen / wie die genannt hen ihnen die auch also von RömischerKäyserl. Macht hiemit wissentlich inseynd / nichts davon ausgenommenKrafft dieses Briefs / was Wir ihnen dar-umb und an den Büdinger Wald gele-an von Billigkeit und rechts wegen zugen / so weyland Ludwig von Ysenburg-Graff zu Büdingen / von Balthasar verleihen haben / leihen sollen und mö-gen / die nun fürbaßhin von Uns undForstmeistern von Geelenhausen er-dem Heil. Reich in Lehensweiß inzu-kaufft / un darzu seinen Theil am Schloßhaben / zu nutzen / zu niessen und zu-Müntzenberg / die Vogtey daselbst zuMüntzenberg / die Wildbahn in der gebranchen / von allermänniglichen undDrey=Aich / mit allen ihren Rechten / verhindert; Doch Uns und dem Heil.Reich an Unserm und sonst männiglichHerrlichkeiten / Herkommen und Zuge-an seinem Rechten unvorgreiflich undhörungen / Item die Uberfahr zu Weis-senau über den Rheinobendig Mayntz / unschädlich / die offtgenante JohannItem den Hayn in der Drey=Aich / so Ludwig Graff zu Ysenburg und Büdin-gen / wie auch Maria Charlotta Graͤffinviel ihme daran zugehoͤrt / mit allen undzu Ysenburg und Büdingen / haben Unsjeglichen ihren Rechten und Zugehoͤtun-gen / so von weyland Ludwig von Ysen= auch darauff respectivè für sich und inVormundschaffts Nahmen / durch Un-burg / Graffen zu Büdingen von auchQ 3